-Anzeige-
KIRNER MISSBRAUCHSPROZESS AUSGESETZT !!!
Vater verweigert Zustimmung für seine Tochter als Nebenklägerin
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
KIRN / BAD KREUZNACH (22.03.13). Wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin ist ein 60 Jahre alter Mann aus Kirn angeklagt. Er soll im Sommer 2008 dem damals acht Jahre alten Mädchen seinen Finger in den Intimbereich geschoben haben.
Die 2. Große Strafkammer am Kreuznacher Landgericht hatte das Verfahren nicht zugelassen, weil sie die Beweislage als nicht ausreichend sah.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz (OLG) eingelegt hatte, wurde das Verfahren an die Auffangkammer
des Kreuznacher Landgerichts verwiesen.
Dort sollte eigentlich heute die Hauptverhandlung beginnen, doch stellte sich für die Prozessbeteiligten ein neues Problem: Vater und Mutter des Kindes sind nämlich inzwischen geschieden. Und während die Mutter nebst Anwalt ihre Tochter in dem Verfahren als Nebenklägerin vertreten möchte, verweigerte der Vater auf Nachfragen des Gerichts unter Vorsitz von Dr. Caroline Walper seine Zustimmung. Er hätte weder eine Strafanzeige gegen den Angeklagten, dem Vater seiner geschiedenen Frau, gestellt, noch würde er im Falle eines Freispruchs Rechtsmittel einlegen, also nicht in Revision gehen, sagte der Mann. Diese Erklärung ließ Richterin Walper ins Protokoll aufnehmen.
Grund für dieses Verhalten ist das tiefe Zerwürfnis zwischen den Eltern des Mädchens. Nun muss auf Antrag des Anwalts der Mutter das Familiengericht darüber entscheiden, ob dem Kind ein Ergänzungspfleger zur Seite gestellt wird. Der hätte, einzig in diesem Verfahren die Vollmacht, zum Erhalt der Rechte und zum Wohl des Kindes, zu entscheiden, ob er für das Mädchen beantragt, als Nebenklägerin vor Gericht auftreten zu dürfen.
Für das Kind, aber auch für den Angeklagten, beginnt nun erneut eine lange Zeit des Wartens, bis die Verhandlung durchgeführt werden kann.
-Anzeige-