NACH DEM TÖDLICHEN UNGLÜCK IM SPONHEIMER GEMEINDEWALD
Oberlandesgericht bestätigt Urteile gegen Erzieherinnen
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
BAD KREUZNACH / KOBLENZ. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat das Urteil um das Kindergartenunglück von Sponheim bestätigt. Das teilte die Sprecherin des Kreuznacher Landgerichts Vanessa Blauth auf Anfrage von KreuznacherNachrichten.de mit. Die heute 47 und 27 Jahre alten Erzieherinnen hatten gegen die Entscheidung vom 31. Mai des vergangenen Jahres Revision eingelegt. Beide Frauen hatten zunächst durch das Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung Verwarnungen und Geldauflagen erhalten. Dagegen gingen die Erzieherinnen in Berufung. Das Kreuznacher Landgericht unter Vorsitz von Dr. Matthias Friedrich bestätigte das Urteil aus erster Instanz.
Weil das Verfahren aber zunächst beim Amtsgericht anhängig war, musste in diesem Fall nicht der Bundesgerichtshof, sondern das OLG das Urteil des Landgerichts auf mögliche Verfahrensfehler prüfen. Solche konnten aber nicht gefunden werden, womit das Urteil in Ordnung, und eine Revision zurückzuweisen war. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Während eines Ausflugs mit den Kindergartenkindern in Sponheims Gemeindewald setzten sich vier Mädchen und Buben auf einen Baumstamm, der auf einem abschüssigen Gelände lag. Der zwei Tonnen schwere Buchenstamm setzte sich in Bewegung, die Kinder wurden durch die Drehbewegung nach vorne geschleudert. Ein sechs Jahre altes Mädchen, das ausgerechnet unter eine Auswölbung des Stammes geriet, kam dabei ums Leben. Die anderen Kinder erlitten Brüche und Quetschungen.
Ein 56 Jahre alter Forstwirt, der eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen, ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung, durch das Amtsgericht erhielt, hatte bereits das erstinstanzliche Urteil angenommen. Dem Forstwirt wurde vorgeworfen, er habe den Stamm nicht genügend gesichert.