18.03.13 – GERICHT: Mutter missbraucht Sohn, Brandstiftung, Betrug

GERICHTE VERHANDELN MORGEN:
Nach Stromausfall: Mann wollte Stadtwerke betrügen
Kreis: Mutter missbraucht kleinen Sohn
Berufung: Schwere Brandstiftung in Kirn

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (18.03.13). Täglich haben Kreuznachs Gerichte viel zu tun. Verhandelt wird alles, vom Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, über Familiensachen und Verkehrsdelikte, Betrügereien, Schlägereien, Wein- und Lebensmittelstrafsachen, Drogendelikte, bis hin zu Räubereien, Mord und Totschlag.

Am morgigen Dienstag stehen an einem Tag gleich drei außergewöhnliche Prozesse an:
So muss sich vor dem Landgericht eine 39 Jahre alte Frau aus Bad Dürkheim verantorten, die, laut Anklage, in der Zeit von Februar 2010 bis Mai 2010 ihren Sohn bei drei Gelegenheiten mit der Hand an sein Geschlechtsteil gefasst haben soll. Der Junge sei zu dieser Zeit wohl in einer Pflegefamilie im Kreisgebiet von Bad Kreuznach untergebracht. Außerdem soll die Mutter bei einem Telefonat durch „pornografische Reden“ auf das Kind eingewirkt haben. Der Junge soll zur Tatzeit  13 Jahre alt gewesen sein.

Das Amtsgericht beschäftigt sich mit einem 1980 geborenen Angeklagten, der sich der Urkundenfälschung und des versuchten Betruges strafbar gemacht haben soll. Nach einem kurzen Stromausfall am 24. März 2011 in Bad Kreuznach meldete der Angeklagte bei den Stadtwerken Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 8.000 Euro an. Ihm sei Verdienstausfall und eine Vertragsstrafe entstanden. Außerdem sei sein Fernseher durch Überspannung beschädigt worden. Er legte gefälschte Dokumente bei, um seine Ansprüche zu untermauern. Tatsächlich ist dem Angeklagten durch den Stromausfall kein Schaden entstanden.

Die Berufungskammer am Landgericht hat es mit einer schweren Brandstiftung zu tun: In der ersten Instanz wurde der 54 Jahre alte  Angeklagte aus Kirn von dem Schöffengericht des Amtsgerichts Bad Kreuznach wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt. Er soll aus Verärgerung über einen Räumungstitel  in der Küche und im Schlafzimmer seiner Mietwohnung in Kirn am Tag der geplanten Räumung, am 12. Juni 2012, Feuer gelegt haben. Dabei soll ein Schaden von 60.000 Euro entstanden sein. Gegen dieses Urteil legte der angeklagte Berufung ein, sodass nun vor dem Langericht verhandelt wird.