DIEBESTOUREN DURCH DAS GANZE STADTGEBIET
Junger Mann erhält weitere Chance auf Drogentherapie
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
BAD KREUZNACH (06.02.13). Kokain und Crack bestimmten das Leben eines 37-Jährigen aus Bad Kreuznach. Wegen einer Reihe besonders schwerer Diebstähle im vergangenen Jahr, verhängte das Kreuznacher Amtsgericht gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und sieben Monaten. Darin enthalten ist eine Strafe aus einem früheren Urteil.
Bei der Diebestour habe es sich um den typischen Fall von Beschaffungskriminalität gehandelt, so Richter Wolfram Obenauer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Betroffen war eine Kindertagesstätte, eine Kurklinik, Krankenhäuser, Büros von Betrieben, Arztpraxen und nicht zuletzt auch die Grundschule in Norheim.
Überall stahl der Angeklagte Geldbörsen, und zum Teil gelang es ihm auch, mit den EC-Karten, die sich darin befanden, Geldbeträge bis zu 1.000 Euro abzuheben.
„Das waren schon kleine Schweinereien, wenn man bedenkt, wo der Angeklagte überall unterwegs war und einfachen Menschen ihr Geld gestohlen hat“, gab Obenauer zu Bedenken. In vielen Fällen seien wohl aber der Verlust von Ausweispapieren und EC-Karten noch ärgerlicher gewesen. „Das ist ja mit nicht wenig Aufwand verbunden, alles wieder zu beschaffen.“ Für den Angeklagten spreche aber das sehr frühe Geständnis und auch der Umstand, dass er nicht versucht habe, vor Gericht das „Blaue vom Himmel“ herunterzulügen.
Der Angeklagte sei kein böser Mensch, sondern stünde sich mit seiner schweren Suchterkrankung selber im Wege, so Verteidigerin Stefanie Angermann in ihrem Plädoyer. Der junge Mann hatte zu Beginn der Verhandlung davon berichtet, wie er bereits mit 14 Jahren begonnen hatte, Drogen zu nehmen. Eine Therapie habeer abgebrochen, eine andere zunächst zwar erfolgreich absolviert, dann aber einen Rückfall erlitten. Die ersten Monate sei alles gut gelaufen, doch nach mehreren beruflichen und privaten Tiefschlägen habe ihn die Suchterkrankung wieder eingeholt.
Eigentlich sollte besonders in solchen Lebensituationen eine Therapie greifen, befand Obenauer.
Einer weiteren, offenen Maßnahme, wie es sich der Angeklagte wünsche, würde sich das Gericht nicht in den Weg stellen. Dazu hat der junge Mann die Möglichkeit, wenn er so viel von seiner Strafe verbüßt hat, das ein Rest von zwei Jahren übrig bleibt. Die Reststrafe wird dann für die Dauer der Therapie ausgesetzt und kann, nach erfolgreichem Abschluß, zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Angeklagte, wie auchdie Staatsanwaltschaft, erklärten sich mit dem Urteil einverstanden.