ÖFFNUNGSZEITEN DER BEHÖRDEN ÜBER FASSENACHT

ÖFFNUNGSZEITEN DER BEHÖRDEN ÜBER FASSENACHT
Stadtverwaltung und Kreisverwaltung


STADTVERWALTUNG:

Über die Fastnachtstage gibt es in Teilbereichen der Stadtverwaltung eingeschränkte Öffnungszeiten: Das Amt für Schulen, Kultur (einschließlich VHS-Geschäftsstelle) und der Fachbereich „Planen, Bauen“,  sowie das Ordnungsamt, (mit Zulassungsstelle, Einwohnermeldeamt, Standesamt), die Stadtkasse und die Grundstücksverwaltung ist an Altweiberdonnerstag, 7. Februar, ab 12 Uhr geschlossen. Das Jugendamt ist an Altweiberdonnerstag ganztags geschlossen (auch das Café im Jugendzentrum Mühle und der Jugendraum in Bosenheim).

Die Stadtbibliothek ist an Altweiberdonnerstag von 10 bis 14 Uhr geöffnet und ist an Fastnachtssamstag, 9. Februar, geschlossen.

 Die Museen (Schloßparkmuseum, Römerhalle und das PuK)  sind im Februar ohnehin  geschlossen, das Schloßparkmuseum bis einschließlich 16. Februar. 

Das Informationsbüro im Stadthaus ist über die Fastnachtstage zu den gewohnten Öffnungszeiten durchgängig besetzt.

 

KREISVERWALTUNG:
Die Büros der Kreisverwaltung sind am Donnerstag, dem 07. Februar 2013 (Altweiberfastnacht) und Montag, dem 11. Februar 2013 (Rosenmontag) nachmittags für den Publikumsverkehr geschlossen. Dies gilt auch für die Kfz-Zulassungsstelle und das Gesundheitsamt. 

An den anderen Fastnachtstagen gelten die üblichen Öffnungszeiten.