23.11.12 – GERICHT: Kreuznacher Geschäftsmann verurteilt

EHEMALIGER BETREIBER DER „GALERIE 60“
ERHÄLT FREIHEITSSTRAFE VON VIER JAHREN

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (23.11.12). Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren muss ein 43 Jahre alten Geschäftsmann aus Bad Kreuznach verbüßen. So entschied die Schwurgerichtskammer am Kreuznacher Landgericht unter Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer am 22. Verhandlungtag. Der ehemalige Betreiber der „Gallerie 60“ habe sich der Anstiftung einer beonders schweren Brandstiftung und der Annahme eines Auftrags zum Mord schuldig gemacht, so Kremer in seiner mündlichen Urteilsverkündung.
Anfangs habe der nicht vorbestrafte Angeklagte noch erfolgreich gearbeitet, sich dann aber mit einer Boutique und einem größeren gastronomischen Betrieb finanziell übernommen. In seiner Not habe er dann das Angebot eines zwilichtigen Mitarbeiters des Bundeskriminaltamts (BKA) angenommen. Der erklärte sich nämlich bereit, das Brückenhaus in dem sich die Boutique befindet anzuzünden und auch den Geschäftspartner, der dem Angeklagten das Lokal in Bingen vermietet hatte, umzubringen.
Zu den Taten kam es letztlich nicht, weil der Spitzel sich dem BKA anvertraut hatte. Er kam in ein Zeugenschutzprogramm, was laut Kremer vermutlich auch sein Ziel gewesen sei.
Der Angeklagte hat bereits 11 Monate in Untersuchungshaft verbracht. Als Erstverbüßer kann er darauf hoffen, nach Dreiviertel der Strafe aus dem Gefängnis entlassen zu werden.
Das Landgericht setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Nach Zahlung einer Kaution und Erledigung verschiedener Formalitäten kommt der Mann bis zum Strafantritt auf freien Fuß.