10.10.12 – GERICHT: BGH bestätigt Missbrauch-Urteil

12-JÄHRIGE MISSBRAUCHT
FAMILIENVATER MUSS FÜNF JAHRE INS GEFÄNGNIS

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH-KARLSRUHE-IDAR-OBERSTEIN (10.10.12). Fünf Jahre und drei Monate sollte, nach dem Urteil des Bad Kreuznacher Landgerichts vom Februar diesen Jahres, ein 53 Jahre alter Mann aus Idar-Oberstein wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 68 Fällen ins Gefängnis.  Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit dem Mädchen mindestens einmal wöchentlich Geschlechtsverkehr vollzogen hat, als es 12 Jahre alt war. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. Dieser habe nun die Revison als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht auf Anfrage mit. Das passiert, wenn im Urteil keine Rechtsfehler gefunden werden können. Damit bestätigt der BGH die Entscheidung der 2. Großen Strafkammer, die damit rechtskräftig geworden ist. Der Familienvater wird nun seine Gefängnisstrafe antreten müssen.
Der Angeklagte hatte im Rahmen der Hauptverhandlung zwar zugegeben, das er eine Liebesbeziehung zu dem Kind unterhielt,  zum Geschlechtsverkehr sei es aber erst gekommen, als das Mädchen 14 Jahre alt gewesen sein soll.
Verteidiger Damian Hötger aus Idar-Oberstein hatte aus diesem Grund damals Freispruch für seinen Mandanten beantragt. Staatsanwalt Wolfgang Jung hatte auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren plädiert.
Dem Angeklagten könne sehr wohl nachgewiesen werden, dass das Mädchen im Tatzeitraum 12 Jahre alt gewesen sei, erklärte Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Das lasse sich unter anderem aus der Altersangabe des Angeklagten rekonstruieren, denn zu Beginn der Beziehung sagte er dem Kind er sei 47 Jahre alt. Dazu kommen die Angaben des Mädchens und Aussagen von Zeugen, nach denen sich der Zeitrahmen ziemlich genau zurückverfolgen lasse.
Für die Glaubwürdigkeit der heute 18-Jährigen spreche auch, dass sie den Angeklagten nicht über Gebühr belastet hätte. Wäre es ihr darum gegangen, dem Angeklagten zu schaden, hätte sie auch behaupten können, es sei Gewalt im Spiel gewesen.
Aus einem medizinischen Aufsatz zitierte Staatsanwalt Wolfgang Jung, zur Zeit der Pubertät gleiche das Gehirn einer Großbaustelle, auf der zahlreiche Umbrüche vonstatten gehen. Das Verhalten des Angeklagten, der als Busfahrer das Mädchen kennengelernt hatte, wertete Jung als massiven Eingriff in die Entwicklung des Kindes. Das Mädchen habe so auch die Konsequenzen des ungeschützten Geschlechtsverkehrs, zu dem sie der Angeklagte aufforderte, nicht abschätzen können.
So sah es auch Rechtsanwältin Ruth Streit-Stifano aus Saarburg, die das Mädchen als Nebenklägerin vertreten hatte. Der Angeklagte habe ihrer Mandantin Kindheit geraubt, ihr Vertrauen missbraucht und ihre schon schwierige Lebenslage in noch schwierigere Bahnen gelenkt.