10.10.12 – GERICHT: Betrug um ambulanten Pflegedienst

BETREIBER HIELT SICH NICHT AN VERTRÄGE

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH/WÖLLSTEIN (10.10.12). Einen 62 Jahre alten Mann verurteilte das Schöffengericht am Kreuznacher Amtsgericht heute wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Angeklagte hatte in Wöllstein einen ambulanten Pflegedienst eröffnet und entgegen Vereinbarung mit den Kassen als Kostenträger, einen freien Mitarbeiter beschäftigt, der früher ebenfalls einen ambulanten Pflegedienst betrieben hatte. Außerdem hatte der Mann laut Anklage mehrere Frauen als Pflegekräfte angestellt, die weder ausreichend geschult waren, noch eine umfassende Ausbildung nachweisen konnten. Auch in diesem Fall verstieß der Angeklagte gegen vertragliche Vereinbarungen mit dem Kassen, stellte aber dennoch Leistungen in Rechnung. Insgesamt sei dabei ein Gesamtschaden von über 64.000 entstanden, stellte Staatsanwalt Guido Horn in seinem Plädoyer fest.
Richter Wolfram Obenauer betonte, dass die Leistungen die durch den Angeklagten und den freien Mitarbeiter erbracht worden seien, nicht schlecht gewesen wären. Mit seinem Verhalten gegenüber den Versicherungen habe er sich allerdings strafbar gemacht. Weil der Angeklagte ganz neu in das Geschäft des ambulanten Pflegedienstes eingestiegen sei, müsse auch von einer gewissen Blauäugigkeit ausgegangen werden, so Staatsanwalt Horn. Das Regelwerk, das den ambulanten Pflegedienst umfasst sei außerdem sehr komplex. Der nicht vorbestrafte Angeklagte, der sich von Beginn der Ermittlungen an geständig zeigte und auch sofort Schadenswiedergutmachung mit den betroffenen Kassen vereinbarte, zeigte sich reuig. „Mit tut das wirklich unglaublich leid, was mir da passiert ist.“

Gegen den mitangeklagten freien Mitarbeiter wurde das Verfahren wegen „partieller Verhandlungsunfähigkeit“ abgetrennt. Aufgrund seiner schweren Erkrankung hätte der 49-Jährige nur eine halbe Stunde pro Verhanddlungstag an der Sitzung teilnehmen können. Auch in diesem Fall stellte Staatsanwalt Guido Horn für den Fall eines umfassenden Geständnisses eine Bewährungsstrafe in Aussicht.