RAUB, EINBRUCH & FEUER GELEGT
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
BAD KREUZNACH. Mit der Geschichte eines jungen Mannes befasst sich seit gestern das Jugendschöffengericht am Kreuznacher Amtsgericht. Angeklagt ist der 19-Jährige unter anderem wegen schweren Raubes. So hatte er am 3. Mai, kurz nach Mitternacht, in der Post am Bahnhof einen Mann bedroht, er solle Geld und Handy herausgeben. Als der Mann sagte, dass er nichts dergleichen besitze, wurde er und auch sein Rucksack von dem Angeklagten durchsucht. Als der Mann noch einmal betonte, dass er kein Geld habe, versetzte ihm der Angeklagte einen Faustschlag und zog ihm zweimal sein Messer durchs Gesicht. Das Opfer des Überfall erlitt dadurch Schnittwunden.
Wenig später, so die Anklage, habe sich der junge Mann vorgenommen, eine Frau am Kornmarkt zu überfallen, die gerade die Sparkasse verlassen hatte. „Mach mal langsam“, sprach der Angeklagte sie an. Sehr resolut habe sie „Ich habe nichts für dich“ entgegnet und den jungen Mann, der ihr aufdringlich nahe gekommen sei, weggeschubst, berichtete die Frau als Zeugin vor Gericht. Ihr sei es noch gelungen ins Auto einzusteigen und wegzufahren. Dabei habe sie im Rückspiegel beobachtet, wie der Angeklagte einen längeren Gegenstand, höchstwahrscheinlich ein Messer, in der Hand gehalten habe.
Böse hätte auch eine Aktion ausgehen können, zu der sich der junge Mann im März entschlossen hatte. So soll er an einer Tür in der Engelsgasse geklingelt haben. Als nicht geöffnet wurde, soll er die Klingelanlage angezündet haben. Beim Weggehen hätten sie keinen Gedanken daran verschwendet das Feuerchen, das weiter loderte, zu löschen, berichtete ein Kumpel des Angeklagten, der in dieser Nacht dabei war. Glücklicherweise breitete sich das Feuer nicht weiter aus.
Beobachtet wurde der junge Mann, der sich wegen anderer Delikte in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt befindet und obdachlos ist, dagegen beim Einbruch in einen Bubble-Tea-Laden am Europaplatz. Der Angeklagte habe sich gegen die Tür des Geschäfts gestemmt. Zuvor hatte er mit einem Stein die Schaufensterscheibe zertrümmert. Dabei hinterließ er einen Sachschaden von insgesamt 1.000 Euro. Vor der Polizei konnte der junge Mann flüchten. Diese Tat, die dem Angeklagten ohnehin nachgewiesen werden konnte, räumte der junge Mann über seinen Verteidiger ein. Zu den anderen Vorwürfen machte er keine Angaben. Nur kryptisch wurde die Vergangenheit des Angeklagten angesprochen, der in einer Pflegefamilie im Kreisgebiet aufgewachsen ist. Er berichtete von zeitweiligem Alkoholkonsum und Wutattacken, wie bei dem Einbruch, die auf seine Kindheit zurückgingen. „Vor dem Trinken waren immer erst die Gedanken an damals.“
Welches schicksalhafte Leben der junge Mann erleiden muste, darüber soll die Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe und das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen Auskunft geben, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein Termin zur Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.