(21.08.12) GERICHT: Dreieinhalb Jahre Gefängnis für „Pulver-Kurt“

VERSTOSS GEGEN KRIEGSWAFFENGESETZ

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH. Für dreieinhalb Jahre soll ein 64 Jahre alter Rentner aus Hundsbach ins Gefängnis. Der Mann hatte in einer Vielzahl von Fällen gegen das Waffengesetz verstoßen, weil er Kriegswaffen, wie Maschinengewehre, eine Anti-Personen-Mine, nicht in seinen Waffenscheinen verzeichnete Waffen und hochgefährliche Sprengstoffe bei sich Zuhause und in einer Scheune in Becherbach gelagert hatte.
Damit der Sprengstoff abtransportiert werden konnte, musste ganz Becherbach evakuiert werden.
Von den Waffen sei eine große Gefahr ausgegangen, nicht aber von dem Angeklagten, stellte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest. Es sei nicht auszudenken, wenn diese Waffen, beispielsweise durch Einbruch in die schlecht gesicherte Scheune, in falsche Hände geraten wäre.
Der Sprengstoff, insgesamt etwa 100 Kilogramm, sei für sich genommen schon sehr gefährlich gewesen. Dieser Sprengstoff lagerte ebenfalls in der Scheune in Becherbach. Direkt angrenzend befand sich ein Wohnhaus. Außerdem hatten Handwerker in der Scheune gearbeitet, die durch den Angeklagten aber nicht gewarnt wurden.
Sowohl Verteidigung, als auch Staatsanwaltschaft, gaben keine Erklärung ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt.