(02.08.12) GERICHT: Stiefvater nimmt Berufung zurück – Gefängnis

Nach Missbrauch von Kindern:
Berufung zurückgenommen – Stiefvater geht ins Gefängnis

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

KREIS BAD KREUZNACH (02.08.12). Neun und zehn Jahre waren beide Mädchen alt, als sie von ihrem Stiefvater sexuell missbraucht wurden. Das waren dann hauptsächlich „Spielereien“ im Intimbereich der Kinder, wovon der 38-Jährige auch Fotos anfertigte.
Ende März wurde der Mann durch das Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt (wir berichteten). Gegen dieses Urteil ging der Mann in Berufung mit dem Ziel einer Bewährungsstrafe. Am zweiten Tag der Hauptverhandlung vor dem Kreuznacher Landgericht nahm der Angeklagte seine Berufung zurück. Für diesen Termin war ursprünglich noch die Vernehmung einer Sachverständigen vorgesehen. Die aber konnte vor Gericht nicht erscheinen, sodass ein neuer Termin hätte angesetzt werden müssen. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger erklärte der Angeklagte schließlich, dass er die Berufung zurucknimmt. Er hofft darauf, dass ihm die Staatsanwaltschaft bis zum Strafantritt etwas Zeit gibt, seine privaten und beruflichen Dinge regeln zu können.
Ob die Berufung wirklich Erfolg gehabt hätte, scheint fraglich. Alle strafmindernden Aspekte seien bereits in erster Instanz berücksichtigt worden, hatte der Vorsitzende Richter Dr. Matthias Friedrich bereits festgestellt. Eine nochmalige Strafminderung um ein halbes Jahr, damit die Strafe zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können, sei der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Vor dem Hintergrund der Schwere der Tat, dem schweren Vertrauensbruch und dem sehr jungen Alter der Kinder sei eine Bewährungsstrafe nicht gerechtfertigt.
Das Urteil ist nun rechtskräftig.