06.11.12 – JUSTIZ: Freispruch um Großbäcker wird rechtskräftig!

VERFAHREN UM GROßBÄCKER
WIRD NICHT MEHR NEU VERHANDELT

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (06.11.12). Das Verfahren um den Betreiber einer Großbäckerei in Stromberg hat ein Ende! „Nach Überprüfung der nun vorliegenden, schriftlichen Urteilsbegründung, haben wir die Berufung zurückgenommen“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Brandt auf Anfrage von Kreuznachernachrichten.de. Dabei sei auch berücksichtigt worden, dass es wohl erst im kommenden Jahr zu einer möglichen Berufungsverhandlung gekommen wäre und die Tatzeit damit noch länger zurückgelegen hätte, so Brandt. Außerdem sei der Betrieb schon seit geraumer Zeit geschlossen und aus Sicht der Staatsanwaltschaft gehe es in dem Verfahren auch nur um eine geringe Geldstrafe. Im zurückliegenden Prozess, der mit einem Freispruch endete, hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen beantragt. Im Strafbefehl, gegen den der Betreiber der Großbäckerei Einspruch eingelegt hatte, lag die Geldstrafe noch niedriger und war außerdem unter Vorbehalt.
Mit der Rücknahme der Berufung wird das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig.

Hintergrund:
Vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung sprach das Kreuznacher Amtsgericht den ehemaligen Betreiber einer Großbäckerei in Stromberg frei. Strafrichter Wolfram Obenauer folgte damit dem Antrag von Verteidiger Franz-Josef Schillo. Für eine Verurteilung würden die Nachweise nicht ausreichen, so Obenauer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 100 Euro, also insgesamt 4.000 Euro gefordert.
In Gang gesetzt hatte das Verfahren der Journalist Günther Wallraff. Nach anonymen Hinweisen hatte der sich unter falschem Namen in der Bäckerei anstellen lassen. Moniert hatte Wallraff vor allem, dass er und Kollegen sich an heißen Backblechen verbrannt hätten. Weder habe es Einweisungen gegeben, wie damit umzugehen gewesen sei, noch hätte es ausreichend Schutzmaßnahmen, wie etwa entsprechende Handschuhe gegeben.
Diese Handschuhe zögen sich wie ein roter Faden durch das ganze Verfahren, stellte Wolfram Obenauer fest. Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht und auch der Betriebsrat hätten immer wieder Mängel angemahnt, heiße Backbleche und auch die besagten Handschuhe seien dabei aber niemals angesprochen gewesen.
Eine Vielzahl von Verfahren, wegen der gegen den Bäckereichef auf Betreiben Wallraffs ermittelt wurde, hatte die Staatsanwaltschaft bereits eingestellt. Das betraf Vorwürfe, wie Verstoß gegen das Lebensmittelrecht, Hygienevorschriften oder dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. „Letztlich blieben lediglich jeweils drei Brandblasen an drei Zeugen“, so Verteidiger Schillo im Gespräch mit den KreuznacherNachrichten.de.
Und diese Verletzungen seien niemals dokumentiert worden, erklärte Richter Obenauer. Lediglich ein Foto existiere, das eine Wunde am Unterarm zeige. Es habe weder Einträge davon im Verbandsbuch gegeben, noch seien sie der Geschäftsführung gemeldet worden, und schon garnicht seien die Wunden ärztlich versorgt worden.
Außer Wallraff trat ein weiterer Zeuge vor Gericht auf. „Der machte den Eindruck als ob er nicht wisse, was er hier soll“, so Obenauer. Die vermeintlichen Brandwunden schien der ehemalige Mitarbeiter der Bäckerei schon längst vergessen zu haben. Ein weiteres „Verletzungsopfer“ musste erst mühsam durch die Polizei ermittelt werden. Dieser Zeuge hatte schon garkein Interesse dem Gericht zur Verfügung zu stehen, um Aussagen über angebliche Brandwunden zu machen.