24.10.19 – MANTELSONNTAG: Wirtschaftsdezernent Schlosser: „Verdi erfolgreich beim Schwächen des standortgebundenen Einzelhandels“

 

 

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Bad Kreuznach
VERSAGTER MANTELSONNTAG: STELLUNGNAHME VON WIRTSCHAFTSDEZERNENT SCHLOSSER
>>> Versagter Mantelsonntag durch OVG in Bad Kreuznach
>>> Schlosser: „Verdi erfolgreich beim Schwächen des standortgebundenen Einzelhandels“

 

Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Archivfotos: Rolf Müller

 

BAD KREUZNACH (24.10.19). Im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz vom 23. Oktober (Az.: 6 B 11533/19.OVG) wird der verkaufsoffene Sonntag in Bad Kreuznach am kommenden Sonntag, 27. Oktober, untersagt.

Im Wesentlichen war für das OVG nicht ausreichend nachgewiesen, ob nun tatsächlich mehr Besucher am Sonntag wegen des Herbstmarkts oder des Mantelsonntags in die Stadt strömen werden. Jedoch gibt es aktuelle Rechtsprechung von OVGs anderer Bundesländer, die bei der Voraussetzung „Prognose der Besucherströme“ zur Anlassveranstaltung oder Ladenöffnung rechtliche Bedenken äußern.

Der Mantelsonntag wird seit über 50 Jahren in Bad Kreuznach begangen.

„Das Verfahren, das bundesweit durch die Gewerkschaft Verdi und durch eine in Leipzig ansässige Rechtsanwaltskanzlei angestrengt wurde, ist ein herber Schlag für die Einkaufsstadt Bad Kreuznach und schwächt den standortgebundenen Einzelhandel, der ohnehin einem harten Wettbewerb gegen den Internethandel zu bestreiten hat“, bedauert Wirtschaftsdezernent Markus Schlosser die Entscheidung des Gerichts.

In Bad Kreuznach wurde mit viel Engagement verschiedenster Akteure, wie der Werbegemeinschaft Pro City, deren regionalem Kooperationspartner „SooNahe“, sowie weiteren ehrenamtlichen Initiativen und lokal Tätigen ein umfangreiches und interessantes Programm im Rahmen des Herbstmarkts, der geplanten „Anlassveranstaltung“, auf die Beine gestellt.

Schlosser: „Ich freue mich für jede Stadt im Umkreis, die teilweise von den vier nach rheinland-pfälzischem Ladenöffnungsgesetz möglichen offenen Sonntagen Gebrauch macht. Um aber eine zumindest im Ansatz mögliche Gleichbehandlung der Einkaufsstandorte zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Regelung erforderlich sein. Ansonsten werden sich Städte wie Bad Kreuznach weiterhin schwertun, die zum Teil hohen juristischen Hürden einer Sonntagsöffnung nehmen zu können. Hier geht es um unsere Innenstädte, landes- und bundesweit, die sich gerade durch ihre Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomie, kulturellen und sportlichen Angebote gegenüber dem Internet behaupten müssen.“

Das Internet ist aber nur ein Argument, das es zu bedenken gilt.
Die gesamte Arbeitswelt, aber vor allem das Einkaufs- und Freizeitverhalten hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Dem muss aus Sicht des Wirtschaftsdezernenten Rechnung getragen werden – vor allem mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben.

„Zu einer vitalen Innenstadt gehören Einzelhandel, Gastronomie und eben auch Events wie verkaufsoffene Sonntage, die genau diesen neuen Lebensstilen gerecht werden und Städte attraktiv und lebendig halten.“

Hier seien alle Akteure gefragt. Auch die Gewerkschaften müssten daran ein Interesse haben.

Denn gerade die Belegschaft eines der größten Einzelhandelsgeschäfte in Bad Kreuznach habe sich zu 100 Prozent für den verkaufsoffenen Sonntag ausgesprochen.

„Mir scheint es so, als sei der Kläger hauptsächlich an öffentlichkeitswirksamer Selbstdarstellung interessiert, statt an einer zukunftsfähigen und gesicherten Arbeitsplatzsicherheit von Verkäuferinnen und Verkäufern im standortgebundenen Einzelhandel“, resümiert Schlosser.

 

ZUM JURISTISCHEN „ANNEX“
Die sonntägliche Ladenöffnung, die nach Bundesverwaltungsgericht unter ganz bestimmten Voraussetzungen stattfinden kann, hat in Bad Kreuznach versagt.

Im Beschluss des OVG heißt es dazu unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes: „Bei Sonntagsöffnungen aus besonderem Anlass muss die anlassgebende Veranstaltung (hier der Herbstmarkt mit 70 Ausstellern) – und nicht die Ladenöffnung (hier die Ladenöffnung zum Mantelsonntag) das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägen. Dies setzt voraus, dass die öffentliche Wirkung der Veranstaltung gegenüber der durch die Ladenöffnung ausgelösten, typisch werktäglichen Geschäftigkeit im Vordergrund steht, so dass die Ladenöffnung nur als Annex zur Veranstaltung erscheint.“

 

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