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Bad Kreuznach
INFOVERANSTALTUNG ZUM THEMA STARKREGEN UND ELEMENTARSCHADENSVERSICHERUNG
>>> Die Stadt Bad Kreuznach lädt am Donnerstag, 7. Februar, 18 Uhr, alle Bürgerinnen und Bürger zur Informationsveranstaltung zum Thema Starkregen und Elementarschadensversicherung in den Casinosaal der Sparkasse Rhein-Nahe.
>>> Primäres Ziel der Veranstaltung ist es, die Kreuznacher für Starkregenereignisse und ihre Folgen zu sensibilisieren.
>>> Referenten sind Ralf Schernikau, Experte für Hochwasserschutz beim rheinland-pfälzischen Umweltministerium, Dr. Barbara Manthe-Romberg vom Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz und Richard Dolan vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Quelle (auch Archivfotos): Pressereferat der Stadtverwaltung Bad Kreuznach
BAD KREUZNACH (17.01.19). Das Schneechaos in den Alpen zeigt es: Das Klima verändert sich, Wetterextreme werden häufiger.
Vor allem Unwetter mit Starkregen und damit einhergehende Überschwemmungen nehmen deutschlandweit zu.
Ein gelungener Hochwasserschutz wird für Kommunen und Privathaushalte immer wichtiger.
Die Stadt Bad Kreuznach lädt daher am Donnerstag, 7. Februar, 18 Uhr, alle Bürgerinnen und Bürger zur Informationsveranstaltung zum Thema Starkregen und Elementarschadensversicherung in den Casinosaal der Sparkasse Rhein-Nahe. Referenten sind Ralf Schernikau, Experte für Hochwasserschutz beim rheinland-pfälzischen Umweltministerium, Dr. Barbara Manthe-Romberg vom Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz und Richard Dolan vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Primäres Ziel der Veranstaltung ist es, die Kreuznacher für Starkregenereignisse und ihre Folgen zu sensibilisieren.
Denn: Starkregenfälle sind schlecht vorhersehbar, überall möglich und lokal schlecht eingrenzbar. Weil sie zudem nur selten auftreten, sinkt das Gefahrenbewusstsein in der Bevölkerung bald wieder ab.
„Im Rahmen der öffentlichen Hochwasservorsorge tun wir unser Möglichstes, um Schäden durch Starkregen und Hochwasser zu minimieren, dennoch können wir als Kommune keinen vollständigen Schutz gewährleisten“, sagt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.
Wichtig ist daher, dass Bürgerinnen und Bürger auch privat Hochwasservorsorge treffen.
Zu dieser Eigenvorsorge sind Privatpersonen auch gesetzlich verpflichtet: „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.“ (Wasserhaushaltsgesetz, Paragraf 5, Absatz 2)
Bei der Informationsveranstaltung werden daher neben Fragen zur öffentlichen Hochwasservorsorge auch mögliche private Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen vorgestellt.
Die Referenten geben außerdem Tipps zum richtigen Verhalten bei Hochwasser und informieren über die Elementarschadenversicherung als Ergänzung der Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung.
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