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Bad Kreuznach
PRÜFUNG LANDESRECHNUNGSHOF
>>> Gewobau will ins Verfahren einsteigen
>>> Stadt und Wohnungsgesellschaft sind bereit, in die zweite Instanz zu gehen
Quelle: Nathalie Doleschel, Gewobau
BAD KREUZNACH (15.01.19). Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz zur Klage des Bad Kreuznacher Stadtrats Wilhelm Zimmerlin gegen die Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer nehmen Stadt und Gewobau Bad Kreuznach wie folgt Stellung: „Wir bedauern die Rechtsauffassung, die das Verwaltungsgericht in der mündlichen Anhörung geäußert hat und sehen die Interessen der Gesellschaft nicht ausreichend gewürdigt“, kommentiert Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger die Tendenz des Verfahrens.
Das Verwaltungsgericht (VG) habe angenommen, dass Prüfberichte von Gesellschaften mit städtischen Beteiligungen an Stadträte auszuhändigen sind.
Allerdings seien Stadträte zur Geheimhaltung über die Inhalte solcher Prüfberichte verpflichtet, habe der Gerichtsvorsitzende betont.
„Ob der bisherigen Praxis habe ich Zweifel, dass dies in Bad Kreuznach gelingen mag“, sagt Seeger.
„Ich begrüße die Ankündigung der Oberbürgermeisterin, gegen das Urteil vorzugehen, falls das Gericht der Klage stattgibt. Die Gewobau wird sich dem Rechtsmittel anschließen.“
Bisher war die Gewobau nicht am Verfahren beteiligt, sondern nur die Oberbürgermeisterin, Dr. Heike Kaster-Meurer.
Ein Urteil ist noch nicht verkündet.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird der Stadt und Herrn Zimmerlin schriftlich zugestellt werden.
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