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Bad Kreuznach
KIRCHEN UND GEWERKSCHAFTEN GEGEN LADENÖFFNUNG AM MANTELSONNTAG
>>> Stellungsnahme der „Bad Kreuznacher Allianz für den freien Sonntag“
Quelle: Volker Metzroth, Pressesprecher des DGB Bad Kreuznach (Für die Bad Kreuznacher Allianz für den freien Sonntag)
BAD KREUZNACH (02.09.18). Nachfolgend veröffentlichen wir eine Stellungsnahme der“Bad Kreuznacher Allianz für den freien Sonntag“:
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sprechen sich gegen die von Pro City beantragte Ladenöffnung am Sonntag, dem 28. Oktober 2018, aus.
Sie sind überzeugt, dass der Oktobermarkt, der Herbstmarkt und andere Veranstaltungen zu dem Zweck geplant sind, einen rechtfertigenden Anlass für die Ladenöffnung zu konstruieren.
Zudem könnten diese auch bei geschlossenen Verkaufsstellen stattfinden, wogegen niemand der Genannten Einwände hätte.
Als Alternative für den Einzelhandel böte sich ja auch ein entsprechend
flankierter Mantelsamstag an.
Mit Befriedigung wurde registriert, dass 2018 bis dato keine
Sonntagsöffnungen stattfanden.
`Wahres Leben liegt nicht im Arbeiten, Kaufen und Verkaufen, sondern im Glauben, Lieben und Hoffen!´ schrieb die ACK, und weiter: `So wichtig die Arbeit auch ist – sie ist kein Selbstzweck, nicht das letzte Ziel des Lebens. Als Gott Himmel, und Erde und alles erschaffen hatte, ruhte er am siebten Tag. Und er heiligte diesen Tag.´
Da im Schreiben der Stadtverwaltung vom Mantelsonntag als `Erntedankfest´ zu lesen war, mahnten die Kirchen `ein kritisches Überdenken unserer Lebens-
und Konsumgewohnheiten´ an und schrieben: `Ein solch selbstkritisches Erntedankfest wird in den Kirchen unserer Stadt gefeiert, nicht in den Einkaufsläden´.
Kritisiert wird nicht nur von der ACK, dass sich das Schreiben der Stadt so lese, als sei schon entschieden.
Der DGB steht Sonntagsöffnungen aus gesellschaftspolitischen und Arbeitsschutzgründen sehr kritisch gegenüber.
`Wir gehen dabei konform mit dem im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutz. Der Sonntag soll der seelischen Erhebung dienen und ein Tag sein, an dem sich die Menschen frei von den alltäglichen Zwängen (insbesondere der Erwerbsarbeit) den sozialen, familiären, kulturellen, religiösen und anderen Dingen widmen können.´
Dass ein verkaufsoffener Sonntag einer Verödung der Innenstadt entgegen wirke, wird bestritten.
Fünf Stunden zusätzliche Ladenöffnungszeit ersetzten keine Maßnahmen wie die Schaffung bezahlbaren innerstädtischen Wohnraums, Lebensmittelgeschäften in dessen Umfeld sowie öffentlicher Räume für soziales Leben aller Altersgruppen, auch jenseits des Konsums.
Die KAB hält die Prognose, nach der 40.000 Menschen die geplanten Märkte besuchen würden, für unseriös.
Diese erfülle damit nicht die Anforderung der Rechtsprechung, dass die Besucher mehrheitlich wegen der Anlassveranstaltung kommen müssten.
`Rein politisch halten wir es für bedenklich und unangebracht, dass Sie als Entscheidungsbehörde Ihren eigenen Oktobermarkt als hinreichenden Grund dafür ansehen, die Geschäfte am 28.10.2018 offen zu halten´, kritisieren die
katholischen Arbeitnehmer.
`In vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern wurde ein
verkaufsoffener Sonntag von diesen immer als frauen- und familienfeindlich empfunden.´
Der Sonntagsschutz diene gerade auch dem Schutz von Ehe und Familie.
Ver.di beauftragte den Rechtsanwalt Dr. Kühn damit, eine Stellungsnahme abzugeben.
Er sieht in den geplanten Veranstaltungen keinen hinreichenden Sachgrund für eine Genehmigung.
Das Begleitprogramm stelle keine von der Sonntagsöffnung unabhängige Veranstaltung dar, was sich aus den Ausführungen von Pro City und der Stadt sowie aus der Historie herleiten lasse.
Er sieht nicht, dass das Begleitprogramm einen solchen Besucherstrom auslösen würde, dass man von einer prägenden Wirkung ausgehen könne.
Auf sechs Seiten plädiert er auch mit Auszügen aus einschlägigen Urteilen.
RA Kühn, der für ver.di das `Worms-Urteil´ erstritt, empfiehlt der Stadtverwaltung, von der Genehmigung einer Ladenöffnung Abstand zu nehmen.“
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