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Bad Kreuznach
FEUERMACHEN IM STADTWALD UNTERSAGT!
>>> Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet.
Quelle: Pressereferat der Stadtverwaltung Bad Kreuznach
BAD KREUZNACH (08.08.18). Wegen der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr weist die Stadtverwaltung Bad Kreuznach darauf hin, dass im gesamten Stadtwald bis auf weiteres Feuermachen, etwa zum Grillen, zu unterlassen ist.
Das Verbot betrifft besonders den Schäferplacken und andere bekannte Grillstellen im Stadtgebiet.
Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet.
Die nicht unerheblichen Kosten für den Feuerwehreinsatz würden in diesem Falle ebenfalls in Rechnung gestellt.
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