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Bad Kreuznach
STADTVORSTAND BESCHÄFTIGT SICH MIT BAUMSCHUTZVERORDNUNG
Quelle: Pressereferat der Stadtverwaltung Bad Kreuznach
BAD KREUZNACH (12.03.18) – Gerade in der jüngeren Zeit ist es immer wieder zu massiven Abholzungen von teilweise wertvollen Bäumen auf privaten Grundstücken gekommen.
Diese Bäume konnten ohne notwendige Genehmigung von den Eigentümern abgeholzt werden, weil sie weder durch eine Baumschutzsatzung geschützt, noch im Bebauungsplan festgesetzt waren.
In seiner heutigen Sitzung hat sich der Stadtvorstand mit diesem Thema befasst.
„Es muss uns ein großes Anliegen sein, wertvolle und Stadtbild prägende Bäume zu erhalten. Bereits mehrfach gab es den politischen Vorstoß eine Baumschutzsatzung auf den Weg zu bringen. Bisher ist es immer an der fehlenden personellen Ausstattung gescheitert. Da das ein abgeholzter Baum jedoch für immer verloren ist, will der Stadtvorstand dem Stadtrat vorschlagen eine Satzung auf den Weg zu bringen, damit wertvolle und alte private Bäume erfasst werden und damit auch geschützt werden können. Die Erfassung könnte durch die Beauftragung eines geeigneten Unternehmens erfolgen.“, so Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer und Bürgermeister Wolfgang Heinrich in der heutigen Sitzung.
Der Bestand aller städtischen Bäume ist in einem Straßenbaumkataster erfasst.
Gemäß Dienstanweisung werden diese Bäume von den beiden bei der Stadt tätigen Baumkontrolleuren mindestens einmal jährlich kontrolliert.
Bäume, die zur Gefährdung des öffentlichen Verkehrsraumes beitragen könnten, werden zweimal jährlich kontrolliert. Eventuelle Mängel werden durch den Bauhof nach Beauftragung durch die Grünflächenabteilung behoben.
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