FASTNACHT in BAD KREUZNACH (09.02.18) – Narrenkäfig: Polizei zieht insgesamt positive Bilanz

 

 

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Fastnacht 2018

 

 

Fastnacht in Bad Kreuznach
NARRENKÄFIG: POLIZEI ZIEHT INSGESAMT POSITIVE BILANZ

 

Quelle: Polizei Bad Kreuznach

 

BAD KREUZNACH (09.02.18). Die Polizei zieht nach dem Narrenkäfig am
8.2.2018 in Bad Kreuznach insgesamt eine positive Bilanz, wenngleich
es -auch im Vergleich zu den Vorjahren- nur zu einer geringen Reduzierung der Strafanzeigen kam.

Den deutlich überwiegenden Teil der Veranstaltung feierten die Närrinnen und Narren friedlich und ausgelassen im Käfig. Allerdings bewahrheitete sich die Vermutung des Einsatzleiters Christian Kirchner in einer ersten Bilanz um 18 Uhr, dass es im weiteren Verlauf noch zu einem Anstieg von Störungen kommen dürfte.

So mussten die Einsatzkräfte der Polizei gerade ab etwa 19 Uhr mehrfach zu kleineren Rangeleien innerhalb und im unmittelbaren Umfeld des Käfigs
ausrücken.

Dabei konnten die Auseinandersetzungen durch die starke Polizeipräsenz zwar jeweils schnell unterbunden werden, beschäftigten die Polizei jedoch bis tief in die Nacht hinein, da in den Kneipen um den Narrenkäfig herum munter weitergefeiert wurde.

Insgesamt wurden bislang 15 Strafanzeigen wegen Körperverletzung durch die Polizei aufgenommen.

In vier Fällen gingen Randalierer auch gegen die Einsatzkräfte der Polizei vor, dabei wurden drei Polizeibeamte leicht verletzt.

Gegen diese Täter wurden ebenfalls Strafanzeigen gefertigt.

Daneben kam es noch vereinzelt zu Sachbeschädigungen und Beleidigungen.

Insgesamt sieben Personen wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen.

Schwerwiegende Sexualdelikte wurden der Polizei bislang glücklicherweise nicht bekannt, allerdings wussten einigen Personen offensichtlich nicht, dass die sexuelle Selbstbestimmung an den Fastnachtstagen nicht außer Kraft gesetzt ist.

Insgesamt gegen drei Täter wurde ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung eingeleitet, nachdem sie Frauen an den Po „gegrapscht“ haben.
Der 2016 -auf Grund der Vorfälle um die Silvesternacht in Köln- ins
Strafgesetzbuch aufgenommene Tatbestand sieht eine Strafe von bis zu
zwei Jahren Freiheitsstrafe vor, wenn andere Personen in sexuell bestimmter Weise berührt und dadurch belästigt werden.

Gerade der Po- oder Busengrapscher wird damit eindeutig unter Strafe gestellt.

Im Vorjahr wurden durch die Polizei insgesamt 39 Strafanzeigen gefertigt, in diesem Jahr waren bislang nur 28 Fälle bekannt geworden.

 

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