Anzeige/Verlinktes Banner
Bitte anklicken für mehr Information
Anzeige/Verlinktes Banner
Bitte anklicken für mehr Information
Bad Kreuznach
GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS
>>> Darstellung der Arbeit der insoweit erfahrenen Fachkräfte, des Allgemeinen Sozialdienstes der Jugendämter und des Familiengerichts bei Meldungen nach §8a/b SGB VIII“
Quelle: Pressereferat der Stadtverwaltung Bad Kreuznach
BAD KREUZNACH (02.02.18). Am 24. Januar veranstaltete das lokale Netzwerk zum Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit in Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund Bad Kreuznach e.V., dem Diakonischen Werk An Nahe und Glan e.V., der Erziehungs- und Familienberatungsstelle für Stadt und Kreis Bad Kreuznach, dem Familiengericht, und dem Internationalen Bund Geschäftsstelle Rhein/Nahe/Mosel eine Fachveranstaltung für Fachkräfte und Ehrenamtliche des Netzwerks.
Knapp 100 Teilnehmer/innen konnten sich im Rahmen eines Fachvortrags über die Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkräfte, der Jugendämter und des Familiengerichts bei Meldungen nach §8a/b SGB VIII informieren.
Dr. Heike Kaster-Meurer begrüßte als Oberbürgermeisterin die Teilnehmer/innen und verwies auf das Bundeskinderschutzgesetz durch dessen Einführung 2012 der Kinderschutz eine Aufgabe für alle Akteure wurde, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Kinderschutz sei von daher nicht mehr nur Aufgabe der Einrichtungen und Dienste, die Leistungen nach dem SGB VIII erbrächten, sondern vielmehr seien alle Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, in den Kinderschutz einbezogen worden.
Mit dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (§ 4 KKG) sei nochmals verdeutlicht worden, dass zur Abwendung der Gefährdung Daten weitergegeben werden dürften.
„Kinderschutz geht uns alle an. Der Gesetzgeber weist durch seine Gesetzgebung deutlich darauf hin, dass eine Verantwortungsgemeinschaft der staatlichen Institutionen bei Kindeswohlgefährdung besteht und eine Kooperation aller Beteiligten die Verpflichtung hat, Kinder zu schützen…“, so Kaster-Meurer.
Die Veranstaltung sollte dementsprechend nochmals die Arbeitsabläufe bei Eingang einer Kindeswohlgefährdungsmeldung veranschaulichen und die Teilnehmer/innen dabei bestärken sich bei Verdacht oder bei konkreten Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung frühzeitig an die zuständigen Beratungsstellen oder Jugendämter zu wenden.
Im Rahmen der Vorträge wurde auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen und die grundlegende Arbeitsweisen der genannten Institutionen vorgestellt.
Eine Veranstaltung zum Thema Kindeswohlgefährdungen soll ergänzend zu den jährlichen Netzwerkkonferenzen im 2-3 Jahres Rhythmus wiederholt werden.
Anzeige/Verlinktes Banner
Anklicken für mehr Information