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Bad Kreuznach
STADT WIRD PAUSCHALE FÜR FEHLALARME NACHKALKULIEREN
Quelle: Pressereferat der Stadtverwaltung Bad Kreuznach
BAD KREUZNACH (23.01.18). Entgegen der Einschätzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach ist das Verwaltungsgericht Koblenz in allen fünf verhandelten Fällen zu Feuerwehreinsätzen bei der Kreuznacher Diakonie von einer Gefahrenlage und nicht von –die Kostentragungspflicht auslösende– „Falschalarmen“ der Brandmeldeanlagen ausgegangen.
Das Gericht sieht die Klage der Kreuznacher Diakonie gegen die Stadt Bad Kreuznach als zulässig und begründet an, weil es 1. in keinem der Fälle einen Falschalarm gegeben hat und 2. die Höhe der Kostenforderung fehlerhaft festgesetzt war.
„Die Stadtverwaltung wird erneut kalkulieren und mit der Pauschale in die Gremien gehen“, sagte Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann nach dem Urteil. „Das Gericht hat die Schwelle, wann eine Gefahr besteht, sehr niedrig angesetzt“, ergänzte Nicola Trierweiler, juristische Mitarbeiterin der Abteilung Recht der Stadtverwaltung Bad Kreuznach.
HINTERGRUND
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Kreuznach musste 2014 in zwei von der Kreuznacher Diakonie betriebene Seniorenwohnheime ausrücken.
Die Kreuznacher Diakonie klagte daraufhin gegen die Stadt, da es sich bei den fünf vor Gericht anhängigen Fällen nicht um „Falschalarme“ der Brandmeldeanlage gehandelt habe.
Infolge der Rauchentwicklung durch das angebrannte Essen habe tatsächlich eine Gefahr für die Bewohner bestanden.
In diesem Fall könne sie nicht zur Kostentragung des Pauschalbetrags für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen herangezogen werden.
Der Pauschalsatz für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen beträgt in Bad Kreuznach aktuell 597,64 Euro zuzüglich 3,50 Euro Porto für die Postzustellungsurkunde, also insgesamt 601,14 Euro.
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