BAD KREUZNACH -16.11.17- DGB grundsätzlich gegen verkaufsoffene Sonntage / Gespräche abgesagt

 

 

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Bad Kreuznach
DGB GRUNDSÄTZLICH GEGEN VERKAUFSOFFENE SONNTAGE
>>> In einem Schreiben an Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann lehnt der DGB Bad Kreuznach die Teilnahme an einem Gespräch ab, in dem es um eine möglichst einvernehmlichen Planung (rechtskonformer) verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gehen sollte, und zu dem die Stadtverwaltung eingeladen hatte.
>>> Der DGB werde an diesem Gespräch nicht teilnehmen, da nicht nur kein Interesse an der Planung verkaufsoffener Sonntage in 2018 bestünde, sondern der DGB diese generell ablehne, so Gewerkschaftssekretärin Rita Schmitt.

 

Quelle: KreuznacherNachrichten.de

 

BAD KREUZNACH -16.11.17-. In einem Schreiben an Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann lehnt der DGB Bad Kreuznach die Teilnahme an einem Gespräch ab, in dem es um eine möglichst einvernehmlichen Planung (rechtskonformer) verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gehen sollte, und zu dem die Stadtverwaltung eingeladen hatte.

Der DGB werde an diesem Gespräch nicht teilnehmen, da nicht nur kein Interesse an der Planung verkaufsoffener Sonntage in 2018 bestünde, sondern der DGB diese generell ablehne, so Gewerkschaftssekretärin Rita Schmitt.

Der DGB lehne verkaufsoffene Sonntage aus Gründen des Arbeitsschutzes sowie aus gesamtgesellschaftlichen Gründen prinzipiell ab. „Wir halten einen gesamtgesellschaftlichen arbeitsfreien Ruhetag, an dem sich die Menschen frei von Arbeitszwängen ganz ihrer Familie, der Muße, der Kultur, der Religion, dem politischen Engagement, dem Ehrenamt oder ähnlichem widmen können, existentiell notwendig für eine humane Gesellschaft“, teilt Schmitt mit.

Geht es nach dem DGB, so werden verkaufsoffene Sonntage in Bad Kreuznach ab kommenden Jahr der Vergangenheit angehören

Geht es nach dem DGB, so werden verkaufsoffene Sonntage in Bad Kreuznach ab kommenden Jahr der Vergangenheit angehören

Die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in den letzten Jahren von wöchentlich 56 auf 96 Stunden in Rheinland-Pfalz, die Bestrebungen des Handels, an immer mehr Sonntagen die Läden zu öffnen sowie aktuelle Bestrebungen in anderen Branchen, das Arbeitszeitgesetz zu Ungunsten der Beschäftigten zu flexibilisieren, bewirke jedoch genau das Gegenteil und ziele darauf ab, den Sonntag zum Werktag zu machen.

Die Bestrebungen im politischen und wirtschaftlichen Raum, so die euphemistisch
„Selbstbestimmter Sonntag“ genannte Kampagne von Handelskonzernen, hin zur völligen Freigabe des Sonntags als Geschäfts- und Arbeitstag, würden auch hinter dem Scheinargument „es gehe doch nur um 4 Sonntage“ nicht unsichtbar.

Der Mensch werde nur noch als Arbeitsfaktor oder Konsumfaktor gesehen.

Diese Position des DGB zu verkaufsoffenen Sonntagen sei Häußermann, der Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer und dem Stadtrat hinlänglich bekannt.

In vielen Aktionen und Stellungnahmen habe der DGB sie gemeinsam mit seinen Partnern in der Lokalen Allianz für den freien Sonntag zum Ausdruck gebracht.

Mit dieser prinzipiellen Position gehe der DGB ganz und gar konform mit dem Grundgesetz, das den Sonntag aus guten Gründen als generellen und gesamtgesellschaftlichen arbeitsfreien Ruhetag unter seinen besonderen Schutz stelle und nur in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von
diesem Grundsatz toleriere.

Dabei habe sowohl das Bundesverfassungsgericht seit 2009 als auch das Bundesverwaltungsgericht mehrfach -zuletzt im Mai diesen Jahres- zu einem verkaufsoffenen Sonntag in Worms – dargelegt, welche Situationen eine Ausnahme vom Sonntagsschutz rechtfertigen, beziehungsweise welche Anlässe dies nicht tun.

Dass die Gewerkschaft ver.di jetzt auf eine Klage gegen die Rechtsverordnung der Stadt vom 11.11.2016 verzichtete heiße nicht, dass die Ladenöffnung am 29.10.2017 (Mantelsonntag) von ihr, vom DGB oder von der lokalen Allianz als rechtens betrachtet wurde, so die Gewerkschaftssekretärin Rita Schmitt. „Wir werden solche verkaufsoffenen Sonntage aus den genannten Gründen auch künftig nicht akzeptieren, sollten sie nicht den definierten Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung entsprechen. Hier sehen wir die kommunalen Genehmigungsbehörden in der Verantwortung, in Bad Kreuznach also die Stadtverwaltung.“

Der DGB erwarte, dass geltendes Recht umgesetzt-, eingehende Anträge auf
verkaufsoffene Sonntage entsprechend der höchstrichterlichen Vorgaben geprüft, und -falls erforderlich- eben auch abgelehnt werde, damit der verfassungsunmittelbare Sonntagsschutz auch in Bad Kreuznach garantiert wird.

 

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