BAD KREUZNACH/MEDDERSHEIM (JUSTIZ) -18.09.17- Totschlag von Meddersheim: Revision durch den Bundesgerichtshof verworfen

 

 

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Bad Kreuznach (Justiz)
TOTSCHLAG VON MEDDERSHEIM: REVISION VERWORFEN
>>> Verurteilung eines 61 Jahre alten Angeklagten aus Meddersheim rechtskräftig

 

Quelle: Pressereferad des Landgerichts Bad Kreuznach

 

BAD KREUZNACH/MEDDERSHEIM -18.09.17-. Die 1. Strafkammer -Schwurgericht des Landgerichts Bad Kreuznach- hatte einen mittlerweile 61 Jahre alten Mann aus Meddersheim, der angeklagt war, seine Ehefrau zunächst niedergeschlagen und dann erdrosselt zu haben, am 24.11.2016 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Revision des Angeklagten, mit der er sich gegen seine Verurteilung gewandt hat, als offensichtlich unbegründet verworfen.

Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

 

 

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