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Jahrmarkt 2017
KEIN TASCHENVERBOT AUF DEM JAHRMARKT
>>> … aber Kontrollen an den Eingängen
>>> Am Haupteingang zum Festgelände (Bahnübergang) und an der Jahrmarktsbrücke wird es jeweils einen Schnellzugang und weiteren Zugang für die Taschenkontrollen geben, so dass gar nicht erst zu großen Staus und den damit verbundenen Unmut der Besucher kommen soll.
>>> Die Kontrolle übernehmen die Vollzugskräfte des Amtes für Recht und Ordnung gemeinsam mit dem privaten Sicherheitsdienst „SECO“, der mit dieser Aufgabe auch bei der Straßenfastnacht in Bad Kreuznach, aber auch in Mainz betraut ist und auf diesem Gebiet eine große Erfahrung und Professionalität aufweisen kann.
Quelle: Pressereferat der Stadtverwaltung Bad Kreuznach
BAD KREUZNACH. Für die Besucherinnen und Besucher des Bad Kreuznacher Jahrmarktes gibt es kein Verbot für das Mitbringen von größeren Taschen und Rucksäcken.
Wer sie dennoch mitführt, muss an den drei Eingängen zum Festgelände Pfingstwiese Kontrollen dulden.
Einer entsprechenden Gefahrenabwehrverordnung der Ordnungsbehörde stimmte der Hauptausschuss fast einstimmig zu.
Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer, Beigeordneter Udo Bausch und der neue Leiter der Polizeiinspektion Bad Kreuznach, Christian Kirchner, appellieren, möglichst gar keine Taschen oder Rucksäcke mitzubringen. Denn nur für diesen Fall gilt der Schnellzugang am Bahnübergang und an der Jahrmarktsbrücke.
Am Haupteingang zum Festgelände (Bahnübergang) und an der Jahrmarktsbrücke wird es jeweils einen Schnellzugang und weiteren Zugang für die Taschenkontrollen geben, so dass gar nicht erst zu großen Staus und den damit verbundenen Unmut der Besucher kommen soll.
Die Kontrolle übernehmen die Vollzugskräfte des Amtes für Recht und Ordnung gemeinsam mit dem privaten Sicherheitsdienst „SECO“, der mit dieser Aufgabe auch bei der Straßenfastnacht in Bad Kreuznach, aber auch in Mainz betraut ist und auf diesem Gebiet eine große Erfahrung und Professionalität aufweisen kann.
Zu Beginn der Sitzung hatte Polizeichef Kirchner darüber informiert, dass es keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung gebe und man von einer „abstrakt hohen terroristischen Gefährdungslage“ ausgehe, die es grundsätzlich bei Volksfesten und Musikveranstaltung mit hohen Besucherzahlen wie dem Jahrmarkt gebe.
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