POLIZEIMELDUNGEN aus BAD KREUZNACH -vom 06.11.16-

 

 

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POLIZEIMELDUNGEN AUS BAD KREUZNACH UND DEM KREISGEBIET
>>> Bad Kreuznach: Wieder Schlägerei in Discothek im Gewerbegebiet
>>> Bad Kreuznach: Zwei Menschen bei Verkehrsunfall leicht verletzt
>>> Bad Kreuznach: Schon bei 0,6 Promille am Steuer drohen ordentliche Strafen

 

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach

 

Bad Kreuznach
WIEDER SCHLÄGEREI IN DISCOTHEK IM GEWERBEGEBIET
Einsatzort: „Am Grenzgraben“
Einsatzzeit: Sonntag 06.11.2016, 04:02 Uhr

In der Nacht zum Sonntag kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Mitarbeiter der Sicherheitsfirma einer Großraumdiskothek im Industriegebiet Bad Kreuznach und einem 25-jährigen Mann.

Zwischen beiden Personen war es aufgrund eines umgefallenen Stehtischs zu verbalen Streitigkeiten gekommen, welche handgreiflich beendet wurden.

Der 25-jährige erlitt leichte Verletzungen im Gesichtbereich.

Die Personalien aller Beteiligten stehen zweifelsfrei fest.

Die Ermittlungen hinsichtlich des genauen Tatgeschehens dauern an.

 

 

Bad Kreuznach
ZWEI MENSCHEN BEI VERKEHRSUNFALL LEICHT VERLETZT
Unfallort: Waldemarstraße / Bühler Weg
Unfallzeit: Samstag 05.11.2016, 09:45 Uhr

Eine 77-jährige Fahrerin eines PKW befuhr den Bühler Weg aus Richtung Mannheimer Straße kommend in Richtung Bösgrunder Weg.

Ein 53-jähriger Fahrer eines PKW befuhr die Waldemarstraße aus Richtung Neufelder Weg kommend in Richtung Ringstraße.

An der Kreuzung Waldemarstraße / Bühler Weg missachtet die 77-jährige die durch Verkehrszeichen geregelte Vorfahrt des 53-jährigen und es kommt zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge.

Die 77-jährige fuhr im Anschluss noch durch eine Hecke eines angrenzenden Anwesens, bevor sie an diesem Grundstücksende schließlich zum Stillstand kam.

Beide Fahrzeuginsassen werden leichtverletzt und durch den Rettungsdienst vor Ort versorgt. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von rund 10000 Euro.

 

 

Bad Kreuznach
SCHON BEI 0,6 PROMILLE DROHEN ORDENTLICHE STRAFEN
Einsatzzeit: Hochstraße
Einsatzort: Sonntag 06.11.2016, 05:00 Uhr
Am frühen Sonntagmorgen wurde ein 24-jähriger PKW-Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.

Bei der Kontrolle konnte bei dem Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch festgestellt werden.

Auf der Dienststelle wurde schließlich eine Atemalkoholkonzentration von 0,6 Promille festgestellt.

Der 24-jährige muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten sowie einen Monat Fahrverbot rechnen.

 

 

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