BAD KREUZNACH -05.09.16- Urteil Kinderansprecher: Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren / Unterbringung

 

 

Bad Kreuznach
KINDERANSPRECHER KOMMT IN GESCHLOSSENE EINRICHTUNG
>>> Urteil: Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren
>>> Nach einschlägiger Verurteilung 1993 schon einmal mehrere Jahre untergebracht

 

Von: Rolf Müller

 

BAD KREUZNACH. Zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte die Jugendschutzkammer am Landgericht am heutigen Montag (05.09.16) einen 48 Jahre alten Mann, der im Februar in Hargesheim eine sieben Jahre alte Grundschülerin unter einem Vorwand in sein Auto gelockt hatte, ihr dort die Hose herunterzog und das Kind am nackten Gesäß streichelte (Weiteres in unserem nachfolgenden Artikel). Außerdem hatte der Angeklagte kinderpornographisches Material auf seinem Mobiltelefon geladen.

Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an, die er nach heutigem Ermessen nicht mehr so schnell verlassen wird, denn bereits 1993 wurde der Angeklagte wegen einer ähnlichen Straftat schon einmal verurteilt, damals zu dreieinhalb Jahren Haft. Auch hier wurde die Unterbringung angeordnet, die dann mehrere Jahre betrug.

Im Rahmen der heutigen Hauptverhandlung hatte sich der Angeklagte weitgehend geständig eingelassen.

 

WIR BERICHTETEN HEUTE BEREITS:

BAD KREUZNACH. Vor dem Kreuznacher Landgericht begann mit dem Verlesen der Anklage am heutigen Montag (05.09.16) der Prozess gegen einen 48 Jahre alten Mann, dem die Staatsanwaltschaft Freiheitsberaubung, Vornahme sexueller Handlungen an einem Kind, sowie den Besitz kinderpornographischer Bilder vorwirft.

Nachdem der einschlägig vorbestrafte Angeklagte, der in dieser Sache seit März 2016 in Haft ist, bereits ab Herbst 2015 begonnen haben soll, Kinder und Jugendliche aus seinem Auto heraus anzusprechen, lockte er laut Anklage am 26. Februar diesen Jahres in Hargesheim ein sieben Jahre altes Mädchen unter dem Vorwand in sein Auto, er wolle ihr etwas Schönes zeigen.

Anschließend fuhr er mit dem Kind zum örtlichen Sportplatz, zog dem Mädchen auf dem Rücksitz die Hose bis zu den Knien herunter und streichelte es am nackten Gesäß. Zuvor musste sich die Grundschülerin eine Badekappe über das Gesicht ziehen.

Als der Angeklagte das Fahrzeug verließ um etwas aus dem Kofferraum zu holen, ergriff das Kind die Möglichkeit und flüchtete aus dem Auto.

Aufgrund sehr detaillierter Beschreibungen des Mädchens, konnte die Kriminalpolizei ein außergewöhnlich gutes Phantombild des Täters erstellen, das letztlich auch zur Festnahme des Mannes führte. Es stellte sich auch heraus, dass weitere Angaben des Mädchens, wie etwa die Beschreibung des Autos oder der Polster, übereinstimmten.

Außerdem wurden auf dem Mobiltelefon des Angeklagten eine Reihe von Bildern mit kinderpornographischem Inhalt gefunden, wovon 24 Dateien zum Gegenstand der Anklage gemacht wurden. Auf diesen Fotos sind Kinder, vom Kindergarten-, bis zum Grundschulalter, zu sehen, an denen Erwachsene verschiedene sexuelle Handlungen vollziehen.

Laut Staatsanwaltschaft leide der Angeklagte unter einer Triebstörung und soll deshalb im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. Aus diesem Grund steht auch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung im Raum.

Von der gesamten Verhandlung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Verteidiger Christoph Velten hatte gleich mehrere Anträge dahingehend gestellt, um die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten zu wahren.