BAD KREUZNACH -25.04.16- Kreuznacher Stadtwerke: Fixkosten der Wasserversorgung gerechter verteilen

 

 

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Bad Kreuznach
KREUZNACHER STADTWERKE: FIXKOSTEN DER WASSERVERSORGUNG GERECHTER VERTEILEN
>>> In vielen technischen Infrastrukturbereichen fallen durch Anschaffung und Betrieb von Anlagen hohe Fixkosten an und müssen auf immer geringere Verbrauchsmengen verteilt werden
>>> Umfrage soll als Grundlage einer Untersuchung und anschließender Überlegungen dienen, wie eine gerechtete Preisstruktur aussehen könnte

 

Quelle: Pressereferat der Kreuznacher Stadtwerke

 

BAD KREUZNACH. In vielen technischen Infrastrukturbereichen fallen durch Anschaffung und Betrieb von Anlagen hohe Fixkosten an und müssen auf immer geringere Verbrauchsmengen verteilt werden.

Dies gilt auch bei der Trinkwasserversorgung in Bad Kreuznach: 1990, als die US-Army noch zu den Kunden zählte, wurden 5,2 Millionen Kubikmeter Wasser abgesetzt.

Seitdem ist der Jahresabsatz der Stadtwerke kontinuierlich auf 3,6 Millionen Kubikmeter gesunken und erst durch einen Sondereffekt – das Hinzukommen der Kunden im Stadtteil Bad Münster-Ebernburg – wieder um 0,5 Millionen auf nunmehr 4,1 Millionen Kubikmeter gestiegen.

Die Verteilung der Fixkosten über den Kubikmeterpreis trifft vor allem solche Kunden und Verbraucher, die keine oder nur geringe Möglichkeiten haben, ihren Trinkwasserverbrauch zu reduzieren: beispielsweise sozial Schwächere, die sich keine sparsamen Geschirrspüler oder Waschmaschinen leisten können, oder Familien mit Kindern, die nur über geringe Einsparmöglichkeiten verfügen, oder auch Mieter, die nicht auf Regen- oder Brunnenwasser zurückzugreifen können.

Wenn aber die Kosten für die Trinkwasserversorgung überwiegend über Mengenpreise berechnet werden, sind diese Bevölkerungsgruppen wegen der steigenden Wasserpreise besonders betroffen.

Bevorzugt werden durch die geltenden Preisstrukturen jene Kundengruppen, die zwar wenig Wasser verbrauchen, aber über die Möglichkeit verfügen, jederzeit den Wasserhahn aufdrehen können.

Denn die Technik der Trinkwasserversorgung wird auch für sie vorgehalten – aber überwiegend von anderen Kunden mitbezahlt.

Diese Kostenverteilung ist nicht verursachungsgerecht.

Rund 80 Prozent der Kosten der Wasserversorgung sind unveränderbar, auch bei rückläufiger Wassernachfrage.

Ein Wasserwerk kann man nicht einfach zurückbauen, wenn weniger Wasser verbraucht wird, genau wie eine im Boden liegende Trinkwasserleitung. Beides würde erhebliche Kosten verursachen und bei starker Nachfrage, zum Beispiel in einem heißen Sommer, Probleme bereiten.

Das eigentliche Problem sind aber nicht die Kosten, sondern die bisherige Preisstruktur: Nur rund 13 Prozent der Entgelte werden bei den Stadtwerken Bad Kreuznach unabhängig vom Wasserverbrauch erhoben.

Das führt dazu, dass mit rückläufiger Absatzmenge jeder Kubikmeter teurer werden muss.

Denn konstante Kosten werden auf immer weniger Menge verteilt.

Dieser ökonomischen Logik kann sich kein Management entziehen.

Aufhalten lässt sich diese Preisspirale nur, indem ein ausgewogenes Verhältnis zwischen festen und variablen Preisen geschaffen wird.

Immer mehr Wasserversorger in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und in anderen Bundesländern haben schon diese  verursachungsgerechten Wasserpreise eingeführt.

In NRW wurden diese neuen Preismodelle durch den Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), den Bund der Steuerzahler, viele Kommunalpolitiker und die Landeskartellbehörde begrüßt.

Im Begleitschreiben seiner „Kundenbefragung“ haben die Stadtwerke erklärt, warum diese Befragung notwendig ist.

Die Daten dienen als Grundlage einer Untersuchung und anschließender Überlegungen, wie eine gerechtete Preisstruktur aussehen könnte.

Da aber eine gerechtere Preisstruktur nur durch Umstellung auf Wohneinheiten erreicht werden kann, benötigen die Stadtwerke die Angaben zur Gebäudenutzung („Handelt es sich um ein Wohngebäude?“) und zur Anzahl der Wohneinheiten.

Das Formular kommt leider ohne Unterschrift nicht aus, denn im Falle einer Tarifänderung werden diese Angaben auch Bestandteil des Wasserversorgungsvertrages.

Damit können sich Kunden sicher sein, dass ihre Angaben auch der späteren Abrechnung zugrunde liegen.

Es wird auch kein Problem sein, diese Angaben zu ändern, falls sich ein Kunde beim Ausfüllen des Fragebogens geirrt hat oder am Gebäude zwischenzeitlich Änderungen vorgenommen wurden, so die Kreuznacher Stadtwerke.

Dies gilt auch für den Fall, dass ein Kunde gar keine Angaben gemacht hat oder verhindert war, an der Befragung teilzunehmen.

Die Stadtwerke ersetzen dann die fehlenden Angaben durch eine vorübergehende Schätzung.

Nur so wird die Untersuchung ein tragfähiges Ergebnis liefern und zu einem verursachungsgerechten Preissystem beitragen. „Höhere Einnahmen wollen die Stadtwerke dadurch nicht erzielen“, versichert Geschäftsführer Dietmar Canis ausdrücklich.

Weil die Stadtwerke noch ganz am Anfang des Weges zu einem neuen Tarifsystem stehen, ist auch die in der Presse zu lesende Aussage „Neues Tarifsystem liegt schon in groben Zügen vor“ absolut unzutreffend.

Um ein neues Tarifsystem berechnen zu können, fehlen noch viele wichtige Daten aus dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Kreuznach.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Preisgerechtigkeit ist die Umfrage, deren Ergebnisse dringend benötigt werden.

Zu Aussagen in der Presse, es gehe den Stadtwerken um „Benachteiligung von Kleinkunden und Bevorzugung von Großkunden“, merkt Canis an, dass die Verteilung der Kosten noch nicht vorhergesagt werden könne.

Das neue Preissystem werde jedenfalls weder zu Lasten der Kleinverbraucher noch zu zugunsten der Großverbraucher eingeführt; es werde auch nicht zu Mehreinnahmen führen.

Dies sei auch durch die Einbeziehung externer Berater gewährleistet.

Zur in der Presse geäußerten Kritik daran, dass „Wohneinheiten als Bemessungsgrundlage für den Grundpreis“ dienen sollen, verweisen die Stadtwerke auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Juni 2015: Das höchste deutsche Gericht hat ausdrücklich bestätigt, dass statt der Zähler auch die „Wohneinheit“ zur Bemessung des Grundpreises verwendet werden darf.

Die Wohneinheit sei nicht nur geeignet, sondern zuweilen auch der bessere Maßstab sei, dies wurde schon durch viele andere Gerichte entschieden.

Deshalb erwägen viele Stadtwerke und Wasserversorger die Veränderung ihres Preissystems durch Umstellung auf Wohneinheiten.

 

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