13.02.16 – Dienstausweise für die Feuerwehren im Kreis

 

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Kreis Bad Kreuznach
ERSTE NEUE DIENSTAUSWEISE FÜR DIE FEUERWEHREN IM KREIS
>>> Die ersten neuen Dienstausweise für die Feuerwehren im Kreis Bad Kreuznach sind eingetroffen
>>> Norbert Jung Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband Bad Kreuznach e. V.: „Wir würden uns sehr freuen, möglichst viele Firmen im Landkreis Bad Kreuznach zu finden, welche die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehrangehörigen zu würdigen wissen und unser Projekt unterstützen.“

 

Quelle: Florian Seith, Pressesprecher Kreisfeuerwehrverband Bad Kreuznach e. V.
Quelle Fotos: KFV KH – Seith

 

KREIS BAD KREUZNACH. Nach dem vor knapp einem halben Jahr, ein neuer und einheitlicher Dienstausweis in Kooperation zwischen Kreisfeuerwehrverband und den Gemeinden und Städten eingeführt wurde, sind nun die ersten 480 Ausweise eingetroffen.


Die ersten Ausweise erhalten Feuerwehrmitglieder der Stadt Bad Kreuznach, sowie einige Einheiten in der  Verbandsgemeinde Bad Sobernheim, Meisenheim und Rüdesheim.

Der Kreisfeuerwehrverband ist aktuell dabei, die Firmen im Landkreis Bad Kreuznach anzusprechen, um mit diesen in Kooperationen zu treten, damit die Feuerwehrangehörigen nicht nur in Kommunalen Einrichtungen, sondern auch bei vielen Firmen, Gaststätten und Dienstleistern Rabatte, Vergünstigen oder Zugaben erhalten. Der Kreisfeuerwehrverband hofft und wünscht sich hier eine große Unterstützung der Firmen.

„Wir würden uns sehr freuen, möglichst viele Firmen im Landkreis Bad Kreuznach zu finden, welche die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehrangehörigen zu würdigen wissen und unser Projekt unterstützen“, so Norbert Jung Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband Bad Kreuznach e. V..

Vorderseite

Rückseite

Interessierte Firmen finden auf der Internetseite des Kreisfeuerwehrverbandes weitere Informationen.

Auf dieser, werden auch alle Firmen aufgelistet, so dass man direkt erkennen kann, welche Firmen mit welchen Rabatten teilnehmen.

Die nächsten Ausweise werden im zweiten Quartal 2016 bestellt. Weitere Informationen hierzu, erhalten die Feuerwehrangehörigen bei ihrem Wehrleiter oder Verwaltung.

 

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