Gensingen
UMSTELLUNG AUF WINTERZEIT ERHÖHT WILDUNFALLGEFAHR
>>> Lange Nächte, Nebel und nasse Straßen sind Alltag in der kalten Jahreszeit. Und wenn mit der Zeitumstellung am 25. Oktober der Berufsverkehr in die Dämmerungsstunden verlagert wird, steigt die Gefahr von Wildunfällen
>>> Im Jahr 2014 kam es in Rheinland-Pfalz zu 20.021 Verkehrsunfällen mit Wildtieren
Quelle (auch Foto): Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
GENSINGEN. Autofahrern empfiehlt der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) in den Wochen nach der Zeitumstellung am 25. Oktober besondere Aufmerksamkeit im Straßenverkehr.
Denn mit dem Wechsel auf die Winterzeit kollidiert der Berufsverkehr mit den Gewohnheiten von Wildtieren.
Das Resultat: Die Gefahr von Wildunfällen steigt.
Besonders in den Dämmerungsstunden machen sich viele Wildtiere auf die Nahrungssuche oder kehren in die Tageseinstände zurück.
Dabei überqueren sie nicht selten einige Straßen.
Im Jahr 2014 kam es in Rheinland-Pfalz zu 20.021 Verkehrsunfällen mit Wildtieren.
Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl von Wildunfällen um 345 Kollisionen (20.366 Wildunfälle in 2013).
Am häufigsten kommt Rehwild unter die Räder.
Wildunfälle sind nicht zu unterschätzen.
Bei einem Zusammenstoß mit einem 80 Kilogramm schweren Wildschwein bei 60 km/h wirkt ein Aufprallgewicht von 3,5 Tonnen auf das Fahrzeug ein.
Autofahrer können mit dem richtigen Verhalten selbst Wildunfälle vermeiden.
Die Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen, ist die wichtigste Regel. Denn wer mit 80 statt mit 100 Stundenkilometern unterwegs ist, hat bereits einen 25 Meter kürzeren Bremsweg.
Überquert ein Wildtier die Straße, sollte der Fahrer das Licht abblenden, hupen und bremsen – keinesfalls versuchen, auszuweichen.
Ist es dennoch zum Zusammenprall mit einem Wildtier gekommen, sollte der Pkw-Führer die Unfallstelle sichern und umgehend die Polizei verständigen.
Bei verletzten Tieren, vor allem bei -wehrhaften- Wildschweinen, gilt es, Abstand zu halten, denn sie könnten sich durch den vermeintlichen Helfer zusätzlich bedroht fühlen.
Ist das Tier noch am Leben, verständigt die Polizei den zuständigen Jäger, damit dieser das Tier von seinen Leiden erlöst.
Keinesfalls darf das verendete Tier in das eigene Fahrzeug „eingepackt“ werden, denn das wäre Wilderei.
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