05.02.15 – Neuer Schub für die Inklusion in Schulen

 

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NEUER SCHUB FÜR INKLUSION IN SCHULEN
>>> Wie im Inklusionskonzept der Landesregierung vorgesehen werden alle Schulen, die inklusive Unterrichtsangebote machen, insbesondere die Schwerpunktschulen künftig von so genannten „Förder- und Beratungszentren“ unterstützt
>>> Bildungsministerin Vera Reiß hat jetzt die ersten vier Förderschulen im Land mit dieser neuen Aufgabe beauftragt
>>> Das schulische Inklusionskonzept des Landes in Stichworten

 

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

 

MAINZ. Zwei Förderschulen in kommunaler Trägerschaft (in Singhofen und Pirmasens) sowie zwei Landesschulen für Gehörlose und Schwerhörige in Trier und Neuwied nehmen ihre neue Aufgabe ab sofort wahr.

Bildungsministerin Reiß unterstrich: „Wir können beim gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen auf dem seit mehr als einem Dutzend Jahren erprobten Konzept der Schwerpunktschulen aufbauen. Der Anteil der inklusiv unterrichteten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf liegt mittlerweile bei 30 Prozent. Mit der Weiterentwicklung von geeigneten Förderschulen im Land zu Förder- und Beratungszentren werden die Schwerpunktschulen noch mehr professionelle Unterstützung erhalten.“

Die Förderschulen, denen die Aufgabe als „Förder- und Beratungszentren“ übertragen wird, bieten einerseits – wie bisher – ihren spezialisierten Unterricht an und wirken andererseits als sonderpädagogische Unterstützungssysteme. Auf diese Weise wird sonderpädagogisches Fachwissen verlässlich überall dort verfügbar, wo es erforderlich ist.

„Ich freue mich, dass so viele Schulen und Schulträger sich dieser neuen Aufgabe stellen wollen. Die Resonanz in der noch bis Ende März laufenden Antragsfrist für einen Start zum Beginn des kommenden Schuljahres belegt dies sehr eindrucksvoll“, sagte Vera Reiß.

Der Aufbau eines Netzes von Förder- und Beratungszentren erfolgt schrittweise und im Zusammenwirken von Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht. Grundlage dafür ist ein von den Förderschulen der Region gemeinsam erarbeitetes pädagogisches Konzept.

Die Förderschulen kooperieren auf Basis einer geschlossenen Vereinbarung und tragen gemeinsam zum Gelingen des inklusiven Unterrichts bei. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass Regelschulen eine qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung inklusiven Unterrichts erhalten – beispielsweise zur Förderplanung, zur Differenzierung im Unterricht oder zum Nachteilsausgleich.

Zugleich werden damit Kooperationsstrukturen in den Regionen aufgebaut und unterstützt, die die Voraussetzungen dafür verbessern, dass Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen inklusivem Unterricht und Unterricht in der Förderschule wählen können.

 

Als erste Förder- und Beratungszentren wurden folgende Förderschulen beauftragt:

Erich-Kästner-Schule (Förderschule) – betreut den Rhein-Lahn-Kreis
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Oranienschule Singhofen, der Taunusschule Nastätten, der Freiherr-vom-Stein-Schule Lahnstein sowie der Christiane-Herzog-Schule in Neuwied.
Matzenbergschule (Förderschule) Pirmasens – betreut die Städte Pirmasens und Zweibrücken sowie den Landkreis Südwestpfalz
Das Förder- und Beratungszentrum wird auf Antrag der Städte Pirmasens und Zweibrücken sowie des Landkreises Südwestpfalz als Förder- und Beratungszentrum „Südwestpfalz“ beauftragt. Die Schule übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Canadaschule Zweibrücken, der Pirminiusschule Pirmasens, der Johann-Peter-Frank-Schule Rodalben sowie den Förderschulen des Ökumenischen Gemeinschaftswerks in Landstuhl und Zweibrücken.
Die Landesschulen für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied und Trier übernehmen die Beratung im Förderschwerpunkt Hören – jeweils in ihrem schulischen Einzugsbereich.

 

Das schulische Inklusionskonzept des Landes in Stichworten:

Basis sind die derzeit 270 Schwerpunktschulen, die im Grundschulbereich und in weiterführenden Schularten Konzepte für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern umsetzen.

Dabei werden die Regelschullehrkräfte unterstützt von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften.
Zur weiteren Umsetzung der Inklusion im Schulbereich soll die Zahl der Schwerpunktschulen entsprechend dem Bedarf schrittweise erhöht werden.

Die Beauftragungen neuer Schwerpunktschulen zum kommenden Schuljahr erfolgen noch vor Ostern.

Aktuell stehen für die Umsetzung der Inklusion Lehrkapazitäten im Umfang von 710 Vollzeitstellen bereit.

Das Konzept von 2013 sieht bis zum Jahr 2016 den Einsatz von insgesamt 200 zusätzlichen Vollzeitstellen von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen vor, die mit Lehrerinnen und Lehrern oder pädagogischen Fachkräften besetzt werden können.

Mit der Schulgesetznovelle, die im Juli 2014 verabschiedet wurde, haben die Eltern zum laufenden Schuljahr ein vorbehaltloses Wahlrecht erhalten zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot für ihr Kind in einer Schwerpunktschule und dem Angebot einer Förderschule.

Die Eltern entscheiden über das Ausbautempo der Inklusion.

Inklusion ist zudem bereits Bestandteil aller Lehramtsausbildungen an Universitäten und in Studienseminaren. Durch zusätzliche Zuweisungen von förderpägagogisch ausgebildetem Personal an die Studienseminare ist dieser Ausbildungsbestandteil zum 1. August 2014 in der Referendarausbildung noch intensiviert worden.

 

 

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