27.11.14 – Überhängendes Gebüsch muss zurückgeschnitten werden!

 

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Stadt & Region: Bad Kreuznach
ÜBERHÄNGENDES GEBÜSCH MUSS ZURÜCKGESCHNITTEN WERDEN
>>> Sicherheit von Fußgängern, Rad- und Autofahrern gefährdet. Besonders davon betroffen sind Rollstuhlfahrer, Kinder und auch Personen, die mit dem Kinderwagen unterwegs sind
>>> Überhängende Hecken und Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze spätestens bis zum 1.3.2015 zurückzuschneiden
>>> Gute Grünpflege dient auch der Verkehrssicherheit
>>> Ordnungsdezernent Bausch empfiehlt die Vegetationsruhe zum Rückschnitt zu nutzen

 

Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach

 

BAD KREUZNACH. Hecken, Sträucher und Bäume verschönern das Stadtbild. Eine gute Pflege dieser Pflanzen dient aber auch der Verkehrssicherheit.

Das Ordnungsdezernat der Stadt Bad Kreuznach weist darauf hin, dass es immer wieder durch Überwüchse und überhängende Äste an Kreuzungen, Einmündungen sowie auf Fuß- und Radwegen zu Behinderungen bzw. zu Gefahrensituationen kommt.

Dadurch ist die Sicherheit von Fußgängern, Rad- und Autofahrern gefährdet. Besonders davon betroffen sind Rollstuhlfahrer, Kinder und auch Personen, die mit dem Kinderwagen unterwegs sind.

Bei Regenwetter oder Schneefall bleibt der Regenschirm hängen und bei Dunkelheit besteht Verletzungsgefahr.

Ordnungsdezernent Bausch: „Wir wollen mit dem Hinweis insbesondere die Haus- und Grundstücksbesitzer an ihre Verpflichtung erinnern, im Rahmen der Verkehrssicherheit und der
Gefahrenabwehr überhängende Hecken und Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze spätestens bis zum 1.3.2015 zurückzuschneiden.

Bei Unfällen durch verkehrsbehindernden Bewuchs können erhebliche Schadensersatzforderungen entstehen.“

Bei Nichtbeachtung können Städte die Rückschnittarbeiten auf Kosten der Grundstückseigentümer vornehmen lassen.

Falls in solchen Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, können Geldbußen bis zu 500 Euro und die Verfahrenskosten hinzukommen.

Sofern Äste und Zweige in die Fahrbahn hineinragen, ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern einzuhalten. Über Geh- und Radwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 Metern auszuscheiden.

Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Straßennamen- und Hausnummernschilder sowie Straßenleuchten nicht durch Büsche und Bäume verdeckt werden.

Bei allen Maßnahmen und zu allen Jahreszeiten sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Das Freischneiden von geschützten Nestern oder das Beseitigen von – auch aktuell nicht besetzten – Baumhöhlen ist nicht gestattet.

Bei Fragen zum Rückschnitt gibt das Ordnungsamt Auskunft unter Telefon 0671/800 296.

 

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