19.08.14 – Hündin gestohlen um deren Welpen verkaufen zu können

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Landgericht Bad Kreuznach
MANN SOLL HÜNDIN GESTOHLEN HABEN
UM DEREN WELPEN VERKAUFEN ZU KÖNNEN
– Berufungsverhandlung am Kreuznacher Landgericht
– Umfangreiche Beweisaufnahme

Von: Rolf Müller, Kreuznachernachrichten.de

BAD KREUZNACH. Diebstahl und Hehlerei wirft die Kreuznacher Staatsanwaltschaft einem 59 Jahre alten Mann aus dem Raum Kirchberg vor. Er soll zugelassen haben, dass sein Rottweilerrüde eine fremde Rottweilerhündin deckt. Später habe er das fremde, trächtige Tier an sich genommen, um die Welpen dann verkaufen zu können.

Das Amtsgericht Simmern verurteilte den Rentner im November vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Ab 90 Tagesätzen gelten Verurteilte als vorbestraft.

Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein. Jetzt war Prozessauftakt vor dem Kreuznacher Landgericht. Hier beteuerte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung, dass er zwar gesehen habe, wie sich beim Spaziergang sein Rüde auf einem Firmengelände über eine Hündin hergemacht habe, doch mit dem Verschwinden des fremden Tieres habe er nichts zu tun.

Ein Zeuge, der sowohl den Besitzer der fremden Hündin als auch den Angeklagten kennt, will das trächtige Tier aber bei dem Rentner gesehen haben. Das berichtete er nun erneut vor Gericht, verstrickte sich aber in Widersprüche, als die Verteidigung genauer nachhakte. So erklärte er zunächst, er habe den Angeklagten abends und nachts niemals mit der fremden Hündin außerhalb des Hauses gesehen, bei der Polizei hatte er aber etwas anderes erzählt habe.

Ihm gegenüber, so der Zeuge, habe der Angeklagte zuerst erklärt, die Hündin sei ihm zugelaufen und er wolle die Welpen für 500 Euro das Stück verkaufen. Darauf angesprochen, dass er in dieser Hündin aber das Tier des Bekannten erkannt habe, hätte der Angeklagte gesagt, dass er das Tier nicht zurückgeben wolle. Das habe er seinem Bekannten erzählt, der dann Anzeige bei der Polizei erstattete. Die Beamten beschlagnahmten dann die Hündin mit ihren zehn Welpen.

Diese Hündin, auch ein Rottweiler, habe er von einem Bekannten gekauft, der öfters bei ihm kleinere Arbeiten verrichte, so der Angeklagte. Der habe erklärt, dass er die Hündin nicht weiter halten könne. Für 100 Euro habe er dem Bekannten das Tier abgekauft. Womöglich kurz danach müsse sein eigener Rüde diese Hündin dann wohl gedeckt haben. Die von der Polizei sichergestellte Hündin und ihre Welpen seien jedenfalls sein Eigentum.

Er habe den weiblichen Rottweiler, der bei dem Angeklagten gefunden wurde, eindeutig als seine Hündin identifiziert, beteuerte der Mann. Das habe er ganz klar an der Reaktion des Tiers gemerkt. Über besondere Merkmale an Ohren, Maul, Zähnen oder Pfoten seines Hundes wisse er nichts, so der vermeintliche Besitzer der beschlagnahmten Hündin auf Nachfrage der Verteidigung. Sein Hund möge allerdings keine Katzen. Dagegen erklärte der Angeklagte, dass seine Hündin nichts gegen Katzen habe.

Das Gericht hörte eine Biologin als Sachverständige zu der Frage, ob die beschlagnahmte tatsächlich die gestohlene Hündin sei. Das lasse sich mit dem verwendeten DNA-Test nicht zweifelsfrei nachweisen, so die Sachverständige. Die Zahl der Marker würden zwar für einen Verwandtschaftsnachweis bei Menschen ausreichen, jedoch nicht bei Tieren, weil es hierfür noch keine ausreichend große Referenzkartei gebe.

Neben Fortsetzungsterminen am 20. und 27. August wurden weitere Termine zum Planungsabgleich in den Raum gestellt. So soll noch eine Vielzahl von Zeugen gehört, und womöglich ein weiterer DNA-Test erstellt werden, wenn sich die Prozessbeteiligten nicht vorher doch noch, wegen der damit verbundenen erheblichen Kosten, auf eine Einstellung des Verfahrens einigen können.

 

 

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