POLIZEIMELDUNGEN AUS KIRN & REGION
– K20, zwischen Daubach und Bad Sobernheim: Wildunfall
– K19, zwischen Nußbaum und Monzingen: Wildunfall
– K28, zwischen Sonnschied und Niederhosenbach: Wildunfall
– Kirn: Dank Zeugin konnte Unfallflüchtige ermittelt werden
– Bad Sobernheim: Zwei Rollerfahrer unter Alkohol
Quelle: Polizei Kirn
K20, zwischen Daubach und Bad Sobernheim
WILDUNFALL
Am 04.08.14, gegen 20 Uhr , auf der K20, zwischen Daubach und Bad Sobernheim. Hierbei kollidierte der Fahrer eines Pkw mit einem Reh, das die Fahrbahn überquerte. Kein Personen-, sondern nur Sachschaden.
K19, zwischen Nußbaum und Monzingen
WILDUNFALL
Am 05.08.14, gegen 15 Uhr, auf der K19, zwischen Nußbaum und Monzingen. Hierbei kollidierte der Fahrerin eines Mazda mit einem Reh, das die Fahrbahn überquerte. Kein Personen-, sondern nur Sachschaden. Das Tier verendete an der Unfallstelle.
K28, zwischen Sonnschied und Niederhosenbach
WILDUNFALL
Am 06.08.14, gegen 4:30 Uhr, auf der K28, zwischen Sonnschied und Niederhosenbach. Hierbei kollidierte der Fahrer eines Opel mit einem Wildschwein, das die Fahrbahn überquerte. Kein Personen-, sondern evtl. nur Sachschaden. Das Tier lief weiter und konnte im Bereich der Unfallstelle nicht aufgefunden werden.
Kirn
DANK ZEUGIN KONNTE UNFALLFLÜCHTIGE ERMITTELT WERDEN
Am 04.08.14, 11 Uhr, beobachtet eine aufmerksame Zeugin wie die Fahrerin eines Opel Corsa beim rückwärts Ausparken in der Bahnhofstraße in Kirn einen anderen geparkten Pkw streift und dabei beschädigt.
Die Unfallverursacherin fährt danach einfach weg, ohne sich um die notwendigen Feststellungen am Unfallort zu kümmern. Die Zeugin meldet sich daraufhin bei der Polizei und teilt ihre Wahrnehmung mit.
Der Ermittlungen wegen Unfallflucht werden aufgenommen und dank der eindeutigen Hinweise der Zeugin, konnte die Verursacherin des Unfalls zweifelsfrei ermittelt werden.
Bad Sobernheim
ZWEI ROLLERFAHRER UNTER ALKOHOL
1. FALL
Bei der Kontrolle eines Rollerfahrers am 05.08.14, 23:30 Uhr, in Bad Sobernheim, Münchwiesen, wurde Alkoholgeruch festgestellt.
Ein durchgeführter Alkoholtest ergab, dass der ermittelte Wert knapp unterhalb der gesetzlich relevanten Norm lag, so dass die Weiterfahrt unterbunden und der Rollerschlüssel präventiv sichergestellt wurde.
Der Mann setzte seine Fahrt schließlich mit einem Taxi fort.
2. FALL
Am 06.08.14, 3:30 Uhr, wurde ein junger Mann in Bad Sobernheim, auf dem Gelände eines Supermarktes angetroffen und kontrolliert. Hierbei wurde Alkoholgeruch festgestellt.
Der Mann war zwar zu Fuß unterwegs, hatte jedoch einen Motorradhelm in der Hand. Bei seiner Befragung verwickelte er sich in Widersprüche.
Angeblich stünde sein Roller in Staudernheim. Letztlich konnte der Roller in unmittelbarer Nähe aufgefunden werden.
Zur Verhinderung einer Trunkenheitsfahrt wurde der Schlüssel des Rollers präventiv sichergestellt.