25.06.14 – Kreisverwaltung: Kein Grünzeug in Gewässer werfen!!!

 

 

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AKTUELLES AUS DER KREISVERWALTUNG
– Kein Grünzeug in Gewässer werfen !!!
– Beschwerden häufen sich
– Gartenabfälle unterliegen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
– Verschlechterung der Gewässergüte
– Grünzeug kann Gewässer verunreinigen oder verstopfen
– Gefährlicher Bärenklau eine Auswirkung von Gartenabfällen an Uferbereichen

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

BAD KREUZNACH. Rasenschnitt und andere Gartenabfälle gehören nicht an die Gewässer!

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden darüber, dass Gartenabfälle, insbesondere aus Grundstücken in Ortsrandlagen, widerrechtlich im Uferbereich von Gewässern abgelagert werden.

Dabei bieten solche Ablagerungen, von denen durch verrottendes Gras und Laub auch noch Gerüche ausgehen können, alles andere als einen schönen Anblick.

Gartenabfälle unterliegen wie andere Abfälle, wie beispielsweise Hausmüll, hausmüllähnliche Abfälle oder Sperrmüll, den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Demnach dürfen Gartenabfälle nur in zugelassenen Anlagen und Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Insbesondere das Ablagern in Gewässernähe oder das Einbringen in Gewässer ist strikt zu vermeiden.

Ein Verstoß hiergegen erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Abfallhaufen in Gewässernähe tragen zur Nährstoffanreicherung, sowohl des Gewässers selbst, als auch des Umfeldes bei. Neben der Verschlechterung der Gewässergüte werden die natürlichen Lebensgemeinschaften im Uferbereich verdrängt und durch nährstoffliebende Arten, wie den Brennnesseln zum Beispiel, ersetzt.

Dabei wird die Uferstabilität erheblich geschwächt, sodass Erosionen und Uferabbrüche bei Hochwasser nicht ausbleiben.

Bei hohen Wasserständen besteht des Weiteren die Gefahr, dass Ablagerungen jeder Art am Gewässer, im Bereich der Böschungen und an den Böschungskanten abgeschwemmt und so das Gewässer verunreinigen oder verstopfen, wodurch sich auch die Hochwassergefahr vergrößern kann.
Mit großem Aufwand müssen die Gewässerunterhaltungspflichtigen diese Geschwemmsel und Verstopfungen anschließend wieder aus dem Gewässer entfernen.

In den Grünabfällen befinden sich überdies immer wieder Samen von Pflanzen aus fremden Erdteilen. Ein besonders deutliches Beispiel für die Auswirkung von Gartenabfällen an den Gewässern auf die Pflanzenwelt ist die Herkulesstaude oder auch Großer Bärenklau genannt.

Diese aus dem Kaukasus stammende Pflanze verdrängt gut sichtbar die sonst dort wachsenden Pflanzenarten. Auch für den Menschen bedeutet diese Pflanze eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Wer bei Sonnenschein mit dieser Pflanze in Berührung kommt, kann Verbrennungen auch größeren Ausmaßes erleiden.

Grundstückseigentümer und Mieter sollten Gartenabfälle auf keinen Fall im oder an einem Gewässer ablagern. Sofern Gartenabfälle nicht über eine Bio-Tonne entsorgt werden können, sind sie entweder auf einer zugelassenen Kompostierungsanlage oder auf dem eigenen Grundstück außerhalb der Überschwemmungszone mit ausreichendem Abstand zur Böschungsoberkante sachgerecht zu kompostieren.

 

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