11.06.14 – Übernahme: Julia Klöckner schreibt erneut an Kaufland

 

 

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ÜBERNAHME REAL-MARKT: JULIA KLÖCKNER SCHREIBT ERNEUT AN KAUFLAND
– Abgeordnete setzt sich für geregelten Betriebsübergang ein
– Klöckner stellt Kontakt zu Anwaltskanzlei her

Quelle: Mathias Paul

BAD KREUZNACH. Zum 1. Januar 2015 übernimmt die Firma Kaufland den Real-Markt in Bad Kreuznach, nicht aber dessen Belegschaft – die heimische Abgeordnete Julia Klöckner hatte sich in dieser Sache deshalb an Kaufland gewandt. In der Folge schoben sich beide Unternehmen in jeweiligen Briefen an die Abgeordnete gegenseitig die Verantwortung für den gescheiterten Betriebsübergang zu, der lückenlosen Bestandsschutz für die Belegschaft garantiert hätte (BGB 613a).

Real hatte dabei der Darstellung von Kaufland widersprochen, bereits 2011 bezüglich einer vorzeitigen Übernahme des Marktes samt aller Mitarbeiter auf Real zugegangen zu sein. Vielmehr habe Real versucht, den Standort über das Jahr 2014 hinaus zu halten. In diesem Zug habe man Kaufland über die vergangenen sieben Jahre entsprechende Angebote unterbreitet, von dem rechtswirksamen Mietvertrag ab Januar 2015 zurückzutreten. Dies sei allerdings abgelehnt worden, schreibt die Real-Geschäftsführung an Julia Klöckner. Klar sei damit aber, dass es nie Gespräche zu einer etwaigen vorzeitigen Übernahme gegeben habe, wie in dem Kaufland-Schreiben dargestellt. Auch habe bis Ende vergangenen Jahres ein geregelter Betriebsübergang nie in Frage gestanden. Den abschließenden Hinweis, dass Kaufland deshalb für die Belegschaft am Standort verantwortlich sei, nahm die Christdemokratin nun auf und wendete sich schriftlich erneut an die Geschäftsführung von Kaufland.

„Die Zeit drängt, die Belegschaft wurde vergangene Woche unterrichtet, dass sie nicht übernommen wird. Ich habe die Kaufland-Geschäftsführerin, Frau Gabriele Wolff, deshalb gebeten, sich der Sache dringend anzunehmen und mir mitzuteilen, wie die Firma zu den Aussagen von Real steht. Dabei habe ich darauf hingewiesen, dass es nicht sein darf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Leidtragenden eventueller Missverständnisse bzw. -kommunikation auf Unternehmensseite sind. Auch habe ich nochmals angeregt – vor dem Hintergrund, dass es im Lebensmitteleinzelhandel bei Betriebsübernahmen eigentlich üblich ist, dass jeweilige Marktpersonal zu übernehmen –, im Sinne der Beschäftigten vor Ort eine Lösung zu finden, die über eine bevorzugte Berücksichtigung der Real-Mitarbeiter beim Bewerbungsverfahren hinausgeht“, so Julia Klöckner.  

In diesem Zusammenhang verwies die Abgeordnete darauf, dass eine Anwaltskanzlei aus Bad Kreuznach im Zuge der Presseberichterstattung an sie herangetreten sei und eine erste kostenlose Beratung für die betroffenen Arbeitnehmer angeboten habe. Denn oft sei es der Fall – so die Kanzlei –, dass eine Betriebsschließung über die gesetzliche Frist des geregelten Betriebsüberganges hinaus, diesen dennoch nicht verhindere oder umgehe, Ansprüche der Mitarbeiter also bestehen und einklagbar blieben. Dies müsse nun zwischen dem Betriebsrat und den Arbeitsrechtlern eruiert werden, so Julia Klöckner. Der entsprechende Kontakt zwischen den beiden Seiten sei hergestellt.

 

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