14.05.14 – Bierflasche geworfen / Junge Studentin schwer verletzt

 

 

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BIERFLASCHE GEWORFEN / JUNGE STUDENTIN SCHWER VERLETZT
– 35 Jähriger soll für zwei Jahre ins Gefängnis
– Berufung eingelegt
– Kreuznacher Landgericht verhandelt neu

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

VG BIRKENFELD/BAD KREUZNACH. Eine Bierflasche hatte ein junger Mann aus der VG Birkenfeld auf einer privaten Party geworfen und eine heute 20 Jahre alte Studentin getroffen. Die Frau, damals Schülerin kurz vor dem Abitur, erlitt schwere Schnittverletzungen auf der Stirn und im Schläfenbereich unmittelbar neben dem Auge.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein verurteilte den 35-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Berufung ein. Jetzt wird vor der Kreuznacher Landgericht erneut verhandelt.

Er könne sich wegen seines Alkoholkonsums während der Party damals an den Tathergang nur noch in Bruchstücken erinnern, so der junge Mann vor Gericht. Nur nach vielen Gesprächen habe er den Tatverlauf einigermaßen rekonstruieren können: Nach einem Streit habe er die Bierflasche aus Ärger von der Theke gefegt.

DEN FALSCHEN GAST GETROFFEN
Andere Zeugen sprachen von einem Werfen in Richtung des Kontrahenten, eines jungen Mannes, der die Gäste mehrfach dazu aufgefordert hatte, auszutrinken, weil die Party zu Ende sei. Doch die Flasche traf nicht ihn, sondern eben die junge Frau.

„Der Angeklagte wurde immer lauter, und ich dachte, der Streit eskaliert gleich“, berichtete die Studentin. In dem Moment, als sie sich aus Furcht habe wegdrehen wollen, hätte sie einen dumpfen Schlag gegen den Kopf gespürt und sei zu Boden gegangen. Erst nachdem sie von Freunden angesprochen worden sei, habe sie bemerkt, wie schlimm die Verletzungen waren.

Unter der Tat leide sie heute noch, so die junge Frau vor Gericht. Die Albträume seien zwar weniger geworden, doch noch immer existent. „Leiden Sie denn unter den Narben?“, fragte die Vorsitzende Richterin Dr. Caroline Walper. „Neulich habe ich mich auf einem Foto gesehen, das sieht von der Seite nicht besonders schön aus“, stellte die Studentin, noch sichtlich geschockt und beeindruckt von der Tat, fest. Richtig unbefangen könne sie nicht mehr mit ihrem Freund ausgehen – aus Angst vor ähnlichen Ereignissen. Für die Verteidigung geht es in diesem Verfahren vor allem darum, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

KURZSCHLUSSHANDLUNG?
Der Angeklagte wisse um seine Tat und bereue sie zutiefst. Durch die Wirkung des Alkohols habe er sich zu dieser überzogenen Kurzschlusshandlung hinreißen lassen.

Der Angeklagte stünde in einer festen Beziehung und in einem festen Arbeitsverhältnis. „Das sind Faktoren, nach denen schon davon auszugehen ist, dass solche Eskapaden künftig ausbleiben.“

Im Fortsetzungstermin am 16. Mai sollen weitere Zeugen und auch eine Rechtsmedizinerin als Sachverständige gehört werden.

 

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