01.05.14 – SCHLÄGER DARF NUN DOCH AUF KIRMES GEHEN

 

 

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SCHLÄGER DARF NUN DOCH AUF KIRMES GEHEN
„Kirmesverbot“ hieß es zunächst für einen 24-jährigen in einer Bewährungsauflage. Nach Berufung vor dem Kreuznacher Landgericht darf der junge Mann nun doch Volksfeste besuchen … aber mit Alkoholverbot!

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH. Mehrfach war ein Mann aus Birkenfeld auffällig geworden. So gab es für den 24-Jährigen vom Amtsgericht Idar-Oberstein neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auch eine nicht alltägliche Bewährungsauflage: Für die vierjährige Bewährungszeit wurde ihm aufgegeben, er dürfe für zwei Jahre keine öffentliche Veranstaltung – vor allem keine Kirmes – besuchen. Kneipengänge seien zwar erlaubt, doch dürfe er dort keinen Alkohol trinken.

Es war gerade diese Auflage, die den jungen Mann dazu veranlasste, in Berufung zu gehen. Jetzt wurde diese Thematik vor dem Kreuznacher Landgericht erörtert. Ihren Mandanten lobte die Verteidigung in höchsten Tönen. Im Beruf sei er zuverlässig, zugänglich und nicht als aggressiv aufgefallen. In einem Verein sei der Angeklagte als sehr engagiert bekannt. Keine Teilhabe an öffentlichen Veranstaltungen würde einer Ausgrenzung gleichkommen.

Ähnlich sah das die Berufungskammer unter Vorsitz von Richterin Caroline Walper. Diese Maßgabe, nicht auf Volksfeste gehen zu dürfen, stehe im Widerspruch zu alkoholfreien Kneipenbesuchen.

Zwar verwarf das Gericht die Berufung, änderte die Bewährungsauflage aber dahin gehend ab, dass der junge Mann nun doch Volksfeste besuchen darf, allerdings bleibt der Alkoholkonsum auch dort für zwei Jahre verboten. Zudem soll er sich mit Hilfe seines Bewährungshelfers um ein Antiaggressionstraining bemühen.

Alkohol scheine bei dem jungen Mann in besonderem Maße enthemmend zu wirken, befand Staatsanwalt Persdorf in seinem Plädoyer. Auch bleibt es beim Schmerzensgeld von jeweils 700 Euro an die beiden Brüder, die der Angeklagte am 15. Juni 2012 auf einer Kirmes zusammengeschlagen und dabei erheblich verletzt hatte.

 

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