11.03.13 – HEUTE PROZESSAUFTAKT GEGEN DREI JUNGE MÄNNER wegen Brandstiftung (Hallen in Hargesheim und Roxheim), Versicherungsbetrung, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz einer Waffe

 

 

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Landgericht Bad Kreuznach
DREI JUNGE MÄNNER ANGEKLAGT

– Heute Prozessauftakt
– Hallen in Hargesheim und Roxheim angezündet
– Versicherungsbetrug
– Diebstahl
– Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
– Unerlaubter Besitz einer Waffe

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (11.03.14). Nachdem der zunächst angesetzte Termin vor zwei Wochen wegen Erkrankung des Vorsitzenden Richters aufgehoben werden musste, beginnt heute Mittag mit Verlesung der Anklage der Prozess um drei junge Männer aus Bad Kreuznach. Sie sollen Lagerhallen in Hargesheim und Roxheim angezündet haben.

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem vorbestraften 20 Jahre alten Angeklagten aus Bad Kreuznach Diebstahl, Brandstiftung und Beihilfe zur Brandstiftung vor.

Einem weiteren vorbestraften 27-jährigen Angeklagten aus dem Raum Bad Kreuznach wirft sie Diebstahl, Brandstiftung und Versicherungsbetrug vor.

Beide Angeklagte befinden sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.

Einem weiteren 23 Jahre alten, vielfach vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Brandstiftung vor.

Im Juli 2013 sollen sich die beiden 20 und 27 Jahre alten Angeklagten gewaltsam Zugang zu einem Firmengebäude in Roxheim verschafft haben und dort mehrere Werkzeuge entwendet haben.

Anschließend soll der 20-jährige Angeklagte das Gebäude in Brand gesetzt haben. Ein Sachschaden entstand in Höhe von mehreren hunderttausend Euro.

Einige Tage später soll der 27-jährige Angeklagte beschlossen haben eine Gewerbehalle in Hargesheim niederzubrennen. Die beiden anderen Angeklagten sollen ihm dabei geholfen haben. Der Angeklagte soll sein Auto in die Halle gefahren haben und die Halle mit Unterstützung der beiden anderen Angeklagten in Brand gesetzt haben.

Der Gesamtschaden betrug mehrere hunderttausend Euro. Den Schaden an seinem Auto soll der Angeklagte dann der Versicherung gemeldet haben, die daraufhin eine Versicherungsleistung erbrachte, was den Straftatbestand des Versicherungsbetrugs erfüllt.

Außerdem wird heute noch eine weitere Anklage verlesen, in der es um unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und dem unerlaubten Besitz einer Waffe geht.

Für den Prozess sind weitere Fortsetzungstermine angesetzt.

 

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