20.02.14 – Tödlicher Arbeitsunfall wird vor Gericht verhandelt

 

 

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Amtsgericht Bad Kreuznach
TÖDLICHER ARBEITSUNFALL WIRD VOR GERICHT VERHANDELT

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (20.02.14). Der tödliche Arbeitsunfall, bei dem im Januar des vergangenen Jahres ein 19 Jahre alter Auszubildender der Michelin ums Leben kam, wird nun vor dem Kreuznacher Amtsgericht verhandelt. Wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung hatte der verantwortliche Gruppenleiter einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 50 Euro erhalten. Gegen diesen Strafbefehl legte der 49-Jährige Einspruch ein, sodass Montag in öffentlicher Sitzung verhandelt wird.

Es war gegen 13.45 Uhr, als am 18. Januar des vergangenen Jahres der 19 Jahre alter Auszubildende mit mehreren anderen Mitarbeitern eine  demontierte Maschine auf Schwerlastrollen in einen anderen Produktionsbereich schieben wollte, erklärte damals Stephano Borrero Wolff, Leiter der Kreuznacher Kriminalinspektion auf Anfrage von KreuznacherNachrichten.de. Dabei sei das etwa 500 Kilogramm schwere Gerät in einem Kurvenbereich umgestürzt und habe den jungen Mann unter sich begraben.

Unter Einsatz von Gabelstaplern konnte der schwer Verletzte schließlich geborgen, und ins Krankenhaus gebracht werden, wo er aber wenig später verstarb.

Die Anklage wirft dem verantwortlichen Gruppenleiter vor, er habe sich im Vorfeld davon überzeugen müssen, dass alle Schwerlastrollen in Ordnung sind, denn wie sich später bei den Untersuchungen herausstellte, war eine davon defekt gewesen. Außerdem sei die Maschine nicht festgezurrt gewesen.

Neben verschiedenen Zeugen sollen auch Sachverständige zu dem schlimmen Unfall gehört werden.

 

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