11.02.14 – An 9-jährigen Tochter der Freundin vergangen – 2 1/2 Jahre Gefängnis

 

 

-Anzeige-

-Anzeige-

 

 

LANDGERICHT
ZWEIEINHALB JAHRE GEFÄNGNIS FÜR 49-JÄHRIGEN, DER SICH
AN NEUNJÄHRIGEN TOCHTER DER LEBENSGEFÄHRTIN VERGING

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH / SIMMERN (11.02.14). Zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte das Kreuznacher Landgericht einen 49 Jahre alten Mann aus Wiesbaden, der zuletzt mit seiner Lebensgefährtin, deren drei Töchtern und weiteren drei gemeinsamen Kindern im Rhein-Hunsrück-Kreis lebte. Die 2. Große Strafkammer sah den von der Staatsanwaltschaft angeklagten sexuellen Missbrauch und schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes als erwiesen an.

Im Zeitraum von 1996 bis 1999 hatte sich der Mann in insgesamt fünf, durch das Geständnis des Angeklagten, nachgewiesenen Fällen an der, zu Beginn des Tatzeitraums, erst neun Jahre alten Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen. Das reichte vom gegenseitigen Anfassen im Intimbereich bis zum Oralverkehr und dem gemeinsamen Anschauen eines Pornofilms. Außerdem sei der Angeklagte mit dem Finger in das Geschlechtsteil des Kindes eingedrungen, stellte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest. Das wiege ganz besonders schwer.

Ganz massiv sei der Eingriff in das Leben des Mädchens gewesen, so Kremer. Der Angeklagte, der auch für das Kind eine Vaterrolle übernommen hatte, habe dessen Vertrauen in einem erheblichem Ausmaß missbraucht. Damit nicht genug: Er stellte der später 12-Jährigen sogar in Aussicht, Geschlechtsverkehr mit ihr zu vollziehen, sobald sie 15 Jahre alt sei. Man müsse sich einmal vorstellen, unter welchem Druck das Kind gestanden haben muss, gab der Vorsitzende Richter zu bedenken.

Das die Tatzeit so lange zurückliege, wie es die Verteidigung in ihrem Plädoyer angesprochen hatte, sei bei der Strafzugmessung im Falle von Sexualstraftaten nicht relevant. Nicht ohne Grund habe der Gesetzgeber die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten verlängert, denn oft könnten Opfer die Schwere der Tat und deren Folgen in jungen Jahren erst gar nicht richtig einschätzen.

So geschehen auch im aktuellen Fall:“Ich wusste erst nicht, dass es verkehrt war, was der Lebensgefährte meiner Mutter mit mir gemacht hat“, berichtete die heute 26-Jährige als Zeugin vor Gericht. Von der Mutter sei keine Reaktion erfolgt, nachdem sie sich ihr noch im Kindesalter offenbart hatte. Wenigstens die sexuellen Übergriffe hätten aber aufgehört. Erst durch lange und intensive Unterhaltungen mit ihrem späteren Ehemann sei ihr klar geworden, wie sie der Angeklagte für seine sexuellen Anwandlungen missbraucht habe.

Für eine Strafe, die noch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können, wie es die Verteidigung beantragt hatte, seien die Taten einfach zu schlimm gewesen, stellte Richter Dr. Bruno Kremer abschließend fest.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert.

 

 

-Anzeige-

-Anzeige-