07.11.13 – Tod im Döner-Lokal: 7 Jahre, 4 Monate für den Täter

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Landgericht
TOTSCHLAG IM DÖNER-RESTAURANT
Landgericht verhängt Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 4 Monaten

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (07.11.13). Es war in den frühen Morgenstunden des 3. März, als ein Gast des kleinen Döner-Restaurants in der Altstadt, dessen 52 Jahre alten Betreiber niederstach. Das Opfer verstarb wenig später an seinen schweren Verletzungen.

Den 32-Jährigen Täter verurteilte das Landgericht heute wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten und ordnete die Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung an, wo der Angeklagte wegen seines Alkoholproblems eine Therapie absolvieren kann. Bis zum Antritt dieser Maßnahme muss er allerdings noch 19 Monate hinter Gittern verweilen, denn seit sieben Monaten sitzt der Mann bereits in Untersuchungshaft.

Wenn der Mann die Langzeittherapie, die meist etwa bis zu zwei Jahren dauert, erfolgreich abschließt, kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden.

Rechtsanwalt Kubilay Senal, der die Ehefrau des Opfers in dem Prozess als Nebenklägerin vertrat, plädierte auf Mord und eine lebenslängliche Gefängnisstrafe.

Mit dem Urteil folgte die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Bruno Kremer weitgehend dem Antrag von Staatsanwältin Christine Mossem, die eine Freiheitsstrafe auf siebeneinhalb Jahren plädiert hatte.

 

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