18.08.13 – Verlobten mit Fleischklopfer attackiert – 6 Monate Freiheitsstrafe

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MIT FLEISCHKLOPFER VERLOBTEN ATTACKIERT
Frau erhält Freiheitsstrafe von sechs Monaten

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (18.08.13). Zu einer Freiheitsstrafe von immerhin sechs Monaten  verurteilte das Kreuznacher Amtsgericht eine 26 Jahre alte Frau aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim. Laut Anklage hatte sie im Verlauf eines Streits ihrem Freund mit einem hölzernen Fleischklopfer ins Gesicht geschlagen. Dabei erlitt der Mann Platzwunden an Lippe, Nase und Augenbraue.

Das Gericht setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. Als Auflage muss die Frau 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Ein Nachbar hatte ausgesagt, dass er  immer wieder unfreiwilligerweise Ohrenzeuge lautstarker Auseinandersetzungen des Paares, das in einer gemeinsamen Wohnung lebt, würde. Nach einem solchen Streit im September des vergangenen Jahres, habe der Freund der jungen Frau dann bei ihm geklingelt und gebeten, die Polizei zu verständigen. Ein paar Tage später habe er den Mann wiedergesehen, noch mit deutlichen Spuren der Attacke an der Lippe und einem blauen Auge.

Vor Gericht wollte die Angeklagte, die ohne Rechtsbeistand erschienen war, keine Angaben machen, unterstellte dem Nachbarn aber, er habe wohl etwas gegen sie. Der Lebensgefährte der Angeklagten sagte aus, er sei nicht nur deren Freund, sondern seit Anfang des vergangenen Jahres auch deren Verlobter. Aus diesem Grund würde er auch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Schon im Vorfeld der Hauptverhandlung habe man der Angeklagten angeboten, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, berichtete Staatsanwalt Christian Loch. Darauf sei die Frau aber nicht eingegangen. Noch vor der aussage des Nachbarn als Zeugen wiederholte Loch das Angebot, das die Frau aber ablehnte.

Wird das Urteil in dieser Form rechtskräftig, erhält die Frau, die auch wegen Betrugs und Nötigung vorbestraft ist, einen entsprechenden Vermerk im polizeilichen Führungszeugnis. Bei Einstellung des Verfahrens wäre diese Sache dort nicht aufgetaucht.

 

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