06.06.13 – ÜBERFÄLLE UND RÄUBEREIEN: 7 1/2 JAHRE GEFÄNGNIS

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ÜBERFÄLLE UND RÄUBEREIEN: 7 1/2 JAHRE GEFÄNGNIS
Prozess um Räuberbande vor dem Landgericht beendet

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH. Nach sieben Verhandlungstagen wurde mit der Urteilsverkündung der Prozess um eine Räuberbande beendet! Seit 13. März wurde verhandelt:
Für siebeneinhalb Jahre muss ein 29-jähriger Kreuznacher ins Gefängnis. Zusammen mit fünf Komplizen, darunter eine junge Frau, hatte er zwei Spielhallen im Stadtgebiet und eine Spielhalle in Gensingen überfallen. Auf das Konto der Gruppe geht auch ein brutaler Handtaschenraub in der Dr.-Karl-Aschoff-Straße.

Ein weiterer Mann aus der Räuberbande soll nach dem Urteil des Kreuznacher Landgerichts für zwei Jahre und acht Monate in eine Jugendstrafanstalt. Die vier übrigen Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren, zwei davon bereits zu einem früheren Zeitpunkt des Prozesses.
Als Bewährungsauflagen müssen zwei von ihnen Beträge von 500 und 1.000 Euro an den Weissen Ring zahlen, einer der Angeklagten muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, und die 20 Jahre alte, inzwischen schwangere Frau, muss sich in eine Mutter-Kind-Einrichtung begeben.

Der Hauptangeklagte, und auch die Angeklagten, die eine Bewährungsstrafe erhalten haben, nahmen das Urteil an.

Je nach Tatbeteiligung seien die Urteile auszusprechen gewesen, so der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. So sei der Hauptangeklagte bei dem Handtaschenüberfall treibende Kraft gewesen, indem er die Anweisung gegeben haben soll, ausschließlich nach Frauen mit Pelzmänteln zu suchen, denn dort wäre eine hohe Beute am wahrscheinlichsten. Bei den Überfällen auf die Spielhallen war der Mann aktiv beteiligt. Zusammen mit dem Mitangeklagten, der in die Jugendstrafanstalt einrücken soll, bedrohte er hier die Angestellten mit Spielzeugpistole und Messer.

Die Beute fiel bei allen Überfällen relativ gering aus. Dagegen bedeuten diese Taten für einige der Opfer einen dramatischen Wendepunkt in ihrem Leben, das fortan von Angst- und Panikattacken und Unsicherheit geprägt ist.

In seinem letzten Wort vor Urteilsverkündung betonte der Hauptangeklagte, dass er die Taten bereue. Er habe sich nicht bereichern, und auch nicht den großen Boß spielen wollen. Vielmehr sei es ihm darum gegangen, Geld zu beschaffen, um damit seine Drogen- und Spielsucht finanzieren zu können. So ordnete die Kammer auch seine Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung an, wo der Angeklagte eine Therapie absolvieren kann.

 

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