07.03.13 – FRAU BETROG 73-JÄHRIGE RENTNERIN: GEFÄNGNISSTRAFE!

FRAU BETROG 73-JÄHRIGE RENTNERIN
Amtsgericht verurteilte Angeklagte zu 14 Monaten Gefängnis

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (07.03.13). Da half alles Jammern und alles Weinen nichts: Für 14 Monate soll eine 56 Jahre alte Frau aus Mannheim ins Gefängnis. So entschied heute das Kreuznacher Amtsgericht. Zusammen mit ihrem Mann als Komplizen, der nicht mit angeklagt war, hatte sie versucht, eine 73-jährige Renterin aus Bad Münster zu betrügen.
Ihr  Verteidiger hatte sich in seinem Plädoyer noch für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Seine Mandantin habe sich von ihrem Mann zu der Tat hinreißen lassen. Jetzt wieder vor Gericht stehen zu müssen, hätte die Frau so sehr in einen schockähnlichen Zustand versetzt, dass es ihr buchstäblich die Sprache verschlagen habe.
Zusammen mit ihrem Mann suchte die Angeklagte die alte Frau in Bad Münster auf und boten ihr ein vermeintlich lukratives Geschäft an. Sie gaben vor, für einen Container, den sie beim Zoll auslösen wollten, 10.000 Euro zahlen zu müssen. Wenn die Rentnerin ihnen das Geld darlehensweise geben würde, erhalte sie 2.000 Euro Zinsen dafür, versprachen sie.
Zusammen mit der völlig überrumpelten Frau ging das Duo zur Bank, die zu diesem Zeitpunkt aber schon geschlossen hatte. Immerhin konnten sie die Rentnerin dann noch dazu überreden, ihnen das komplette Tageslimit über 2.000 Euro vom Geldautomaten abzuheben.
Drei Tage später klingelte das Gaunerpärchen erneut bei der alten Frau. Noch 8.500 Euro bräuchten sie, um den Container auzulösen. Die Rentnerin erklärte, dass die Bank noch nicht geöffnet habe, sie sollten später noch einmal wiederkommen. Das tat das Pärchen dann auch, und so ging man dann gegen 10.30 Uhr erneut zur Bank, wo schon Polizeibeamte warteten und die Handschellen klickten.
Zur Festnahme war es gekommen, weil sich die Renterin einem Bekannten anvertraut hatte, der daraufhin die Polizei informierte.
Zwar habe die Angeklagte Schadenswiedergutmachung geleistet und auch ein Geständnis abgelegt, doch sei die Frau einschlägig vorbestraft und habe sich das damalige Urteil nicht zur Warnung dienen lassen, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Auch sei die Tat keine Gelegenheitstat gewesen, denn ganz bewußt habe das Ganovenpärchen die 73 jahre alte Frau als leicht zu überzeugendes Opfer ausgesucht. „Da steckte schon eine erheblich große kriminelle Energie dahinter“, so die Strafrichterin. Eine positive Sozialprognose, mit der eine Bewährung begründet werden könne, sei bei der Frau ebenfalls nicht zu erkennen. Die Angeklagte stünde weder in Arbeit noch verfüge sie über Geld. Es stünde also jederzeit zu befürchten, dass sie ähnliche Straftaten wieder begeht. Mit dem Urteil schloß sich das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.
Lautstark auf die Justiz schimpfend verließ die Angeklagte, die sich zuvor noch so schweigsam gab, das Gerichtsgebäude. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung wird womöglich Berufung einlegen.