18.01.13 – MIT HAMMER AUF DEN KOPF GESCHLAGEN: Drei Jahre Gefängnis

MIT DEM HAMMER DER EHEFRAU AUF DEN KOPF GESCHLAGEN:
72-Jähriger muss wegen versuchten Totschlags drei Jahre hinter Gitter

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH / BIRKENFELD (18.01.13). Im Prozess um einen 72 Jahre alten Mann aus Birkenfeld, der mit einem Hammer seiner Ehefrau mehrfach auf den Kopf schlug, verurteilte die Schwurgerichtskammer am Kreuznacher Landgericht den Angeklagten gestern wegen versuchten Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren. Noch während der insgesamt neunstündigen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer den rechtlichen Hinweis erteilt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht kommen könnte. Allerdings seien, so Kremer nun in seiner mündichen Urteilsbegründung,  die notwenigen Kriterien, die der Bundesgerichtshof an das Mordmerkmal der Heimtücke für eine solche Verurteilung stellt, in diesem Fall wohl doch nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren beantragt, die Verteidigung bat um eine Strafe, die noch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können.

Noch in seinem letzten Wort vor Verkündung des Urteils hatte der Mann beteuert, er habe nur einmal, statt dreimal, zugeschlagen, und das auch nicht mit Absicht. Auch sah sich der Angeklagte als Opfer von Gewalttätigkeiten seiner Frau, die ihn immer wieder geschlagen und getreten habe. Seit 25 Jahren kennt sich das Paar, das nun getrennt lebt, seit 15 Jahren sind beide miteinander verheiratet.
Vor Gericht stellte der Angeklagte fest, seine Frau habe ihn unbedingt ins Gefängnis bringen wollen. „Dort werde ich schnell sterben“, kündigte er kryptisch an.

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Ralf Werner berichtete, wie ihm der Angeklagte erklärt habe, das die Hochzeit eine „bürokratische Maßnahme“ gewesen sei, die auch nicht gefeiert wurde. Der gemessene Blutalkohol von 2,2 Promille sei für die Tatausführung weniger relevant gewesen, fügte Werner an. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei zwar nicht auszuschließen, doch mache eine stationäre Therapie bei dem Angeklagten, der bei sich keine Alkoholabhängigkeit sieht, wenig Sinn.

Eine Gehirnerschütterung, eine Schädelprellung und Platzwunden waren Ergebnis der Hammerattacke. Wenige Minuten zuvor hatte der Angeklagte seiner Frau -wie schon so oft in der Vergangenheit- abermals angedroht sie umzubringen. Auch die erhöhte Vorsicht, die sich die Ehefrau eben wegen dieser wiederkehrenden Drohungen und verschiedener Angriffe, darunter auch mit Messer, angewöhnt hatte, half aber diesmal nicht. Mit Hinterlist, wie es Staatsanwältin Nicole Frohn in ihrem Plädoyer feststellte, habe sich der Mann von an seine Frau, die vor dem Fernseher saß, herangeschlichen und ihr dann gezielt auf den Kopf die drei Hammerschläge verpasst.

Anschließend wollte er sich selbst umbringen. Von diesem Vorhaben ließ es allerdings ab, als er sah, wie seine Frau versuchte die massiven Blutungen zu stillen. „Du lebst ja noch“, stellte der Mann gegenüber seiner Frau fest, half ihr aber nicht.