31.12.12 – ROTES KREUZ: Tipps bei Unfällen mit Feuerwerk

DRK-RETTUNGSDIENST
GIBT ERSTE-HILFE-TIPPS FÜR SILVESTER
So helfen Sie richtig bei Unfällen mit Feuerwerkskörpern

Von: DRK-Pressesprecher Philipp Köhler

 

Foto: Rolf Oeser/DRK

MAINZ / RHEINHESSEN (31.12.12). Immer wieder kommt es in der Silvesternacht zu Unfällen und Verletzungen mit Feuerwerkskörpern. Der DRK-Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe gibt hilfreiche Tipps zur Ersten-Hilfe bei solchen Unfällen.

VERBRENNUNGEN

Verbrennungen oder Verbrühungen sind durch Hitzeeinwirkung ausgelöste schwere Schädigungen der Haut sowie auch tiefer liegendem Gewebe mit nachhaltigen Auswirkungen auf den gesamten Organismus.  Bei tiefer gehenden Gewebeschädigungen finden sich in den angrenzenden Hautbezirken immer auch Blasenbildung und Hautrötung. Durch ausgedehnte Brandwunden verliert der Körper große Mengen ab Gewebeflüssigkeit. Dieser Flüssigkeitsverlust kann zum Schock führen. Dabei wirkt der Verbrennungsschmerz verstärkend.

Durch Wundinfektion kommt es möglicherweise später zu verzögerter Wundheilung. Hat die betroffene Person im Moment der Hitzeeinwirkung (Explosion, Stichflamme) eingeatmet, können Verbrennungen im Mund, Rachen und Kehlkopfbereich entstehen. Es kommt zu Störungen der Atmung.

Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass man durch das sofortige Kühlen von Verbrennungen lediglich einen sehr kurzfristigen schmerzlindernden Effekt erzielt. Die Gefahr bei einer anhaltenden oder großflächigeren Kühlung ist die Unterkühlung des Körpers, welche  den Kreislauf (zusätzlich) belastet und in ihren Auswirkungen weit problematischer als die durch die Verbrennung verursachten Haut- und Gewebeschäden sein kann. Die Wassertemperatur ist dabei nicht entscheidend.

Lehrrettungsassistent Felix Fast gibt zu bedenken, dass größere verbrannte Körperoberflächen werden wegen der enormen Gefahr der Unterkühlung nicht gekühlt werden sollen. Daher rät er Ersthelfern:  „Kühlen Sie nur noch kleinflächige Verbrennungen sofort und maximal 2 Minuten lang. Als Maßeinheit für kleinflächige Verbrennungen gilt hier die Oberflächengröße eines Fingers als die wohl häufigste Brandstelle am Körper.“

Das können Sie als Ersthelfer tun:
Notruf 112 anrufen
Brennende Person aufhalten, Kleiderbrände sofort löschen (z. B. mit Wasser übergießen, brennende Person auf Boden wälzen, Flammen mit Decke (oder ähnlich dichten Gewebe wie bspw. Mantel) ersticken, Klopfen vermeiden.
Bei Einsatz von Feuerlöschern diese nicht auf das Gesicht richten. Es gibt Feuerlöscher, die nicht zum Ablöschen brennender Personen verwendet werden dürfen. Daher sind entsprechende Hinweise auf dem vorhandene Feuerlöscher zu beachten.
Bei Verbrühungen Kleidung möglichst rasch und vorsichtig entfernen, ohne dabei die Kaltwasseranwendung zu verzögern.
Kleinflächige Verbrennungen können zur „gefühlten“ Schmerzlinderung (beispielsweise ein Finger) sofort für ca. zwei Minuten mit Wasser abgekühlt werden. Das Kühlen ist in jedem Fall auf die verbrannte Körperstelle zu begrenzen.
Im Gesicht wird mit feuchten Tüchern gekühlt, wobei die Atemwege immer frei bleiben müssen.
Größere verbrannte Körperoberflächen/ Brandwunden sollen aufgrund der daraus resultierenden Gefahr einer Unterkühlung nicht gekühlt werden.
Wundversorgung: Keimarmes Bedecken der Brandwunde, zum Beispiel mit Verbandtüchern. Wunde mit Verbandtüchern  locker umwickeln. Am besten eignen sich alubedampfte Verbandtücher.
Grundsätzliches Verbot der Anwendung von Hausmitteln (wie bei allen Verletzungen), weil der Arzt die Wunde unbedingt unverändert sehen muss, um sie beurteilen und versorgen zu können.
Eingebrannte oder mit der Haut verklebte Kleidung nicht herausreißen, sondern außerhalb der Wunde abschneiden.
Lehrrettungsassistent Felix Fast warnt noch einmal deutlich davor, Feuerwerkskörper in Kinderhände zu geben: “Kinder können die Gefahren schwer einschätzen und tragen häufig schwere Verletzungen davon.“