30.10.12 – GERICHT: Opa missbraucht Enkeltochter! Gefängnis!

DREI JAHRE MUSS OPA HINTER GITTER

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH / KIRN (30.10.12). Über mehrere Jahre hat ein Mann aus der Verbandsgemeinde Kirn-Land seine anfangs erst sieben Jahre alte Enkeltochter sexuell missbraucht, jetzt muss er für drei Jahre ins Gefängnis. So urteilte heute das Bad Kreuznacher Landgericht. Im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens, in dem Opfer mit dem Strafprozess auch Schmerzensgeld geltend machen können, wurde der heute 15-Jähigen 9.000 Euro zugesprochen.

Der dreifache Familienvater hatte zu Beginn der Verhandlung die Taten zugegeben. Er könne sich bis heute nicht erklären, warum er sich immer wieder an seiner Enkelin vergriffen habe. Womöglich könne seine exhibiotionistische Neigung Grund dafür sein, so der Großvater.
Erst als ihre Tochter weinte, weil es zu einem Streit mit dem Freund gekommen war, sei die Sache aufgeflogen, berichtete die Mutter vor Gericht. Langsam und zögerlich habe die Tochter davon erzählt wie der Großvater sie bei verschiedenen Gelegenheiten im Intimbereich anfasste. Über sechseinhalb  Jahre sei es immer wieder zu solchen Übergriffen gekommen. Sie selbst sei mit den Nerven am Ende gewesen, so die Mutter. Wenn es ein Fremder gewesen wäre, hätte die Familie anders damit umgehen können, als wenn es ausgerechnet der Großvater ist.
Um sich Klarheit zu verschaffen, sei sie mit der Tochter zu einem Psychologen gegangen. „Ich wollte alles ausschließen, bevor ich womöglich jemanden zu Unrecht beschuldige.“
Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten beantragte, bat die Verteidigung um eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können.
Der Angeklagte habe seine Vertrauensposition radikal ausgenutzt und sei, wegen seiner Drohung an das Mädchen nichts zu verraten, mit der typischen Erpressermasche vorgegangen, so der Staatsanwalt. Indes erinnerte die Verteidigung daran, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei, einem geregeltem Leben nachgehe und sich auch um eine Therapie bemühe.

Die Enkeltochter habe offenbar psychisch unter den Taten gelitten, stellte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest. „Und wir wissen nicht wie es sich noch im weiteren Leben des Mädchens auswirkt.“ Daran trage ganz allein der Angeklagte Schuld. In einem Fall sei der Großvater sogar mit den Fingern im Geschlecht der Enkelin gewesen, was eine Mindeststrafe von zwei Jahren ausmache. Die übrigen Fälle seien jeweils mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten belegt. „Da können wir beim besten Willen nicht mehr über eine Bewährungsstrafe nachdenken“, so Kremer.
Weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärungs dazu ab ob sie das Urteil annehmen wollen.