SCHWERE GEGENSEITIGE VORWÜRFE
Festnahme im Landgericht
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
SIMMERN/IDAR-OBERSTEIN (18.10.12). Zur Festnahme eines Zeugen kam es heute am Rande des ersten Verhandlungstagen im Verfahren gegen einen 27 Jahre alten Mann aus einem Ort der Verbandsgemeinde Simmern, der wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen vor dem Kreuznacher Landgericht angeklagt ist.
Staatsanwältin Christine Mossem wies den Onkel des Angeklagten gleich mehrfach und eindringlich darauf hin, die Wahrheit zu sagen. Mossem sah in den Ausführungen dieses Zeugen Gefälligkeitsaussagen zugunsten seines Neffen. Nach Beendigung der Zeugenvernehmung folgte die Staatsanwältin in Begleitung zweier Wachtmeister dem Mann auf das Geschäftszimmer, wo er sich seine Bescheinigung für eine Entschädigung geben lassen wollte, und erklärte ihm seine vorläufige Festnahme wegen des dringenden Tatverdachts einer uneidlichen Falschaussage. Weil der Pole angekündigt hatte noch am gleichen Tag zurück in seine Heimat fahren zu wollen, bestand außerdem Fluchtgefahr. Ob und wie lange sich der Zeuge nun hinter Gittern aufhalten muss, ist noch nicht bekannt.
ANGEKLAGTER BESTREITET
Indes bestritt der Angeklagte, ebenfalls ein gebürtiger Pole, die Vorwürfe der Anklage, wonach er versucht haben soll, die 15 Jahre alte Tochter seines ehemaligen Arbeitgebers zu vergewaltigen. Laut Anklage war der Mann, seine Frau und auch das Mädchen, das nach eigenen Angaben bei dem Ehepaar zeitweise auf dessen beiden Kinder aufgepasst haben will, erheblich betrunken. So soll die Frau völlig umnachtet im Auto geschlafen haben. Der Mann soll sich neben das Mädchen gelegt und versucht haben, mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Dagegen, wie auch gegen zwei weitere ähnliche Annäherungsversuche, hatte sich das Mädchen nach eigenen Aussagen gegenüber der Polizei, gewehrt. Beim letzten Versuch soll der Angeklagte sogar Gewalt angewandt haben.
MASSIVE VORWÜRFE
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Dr. Bruno Kremer, warum das Mädchen zu solchen Beschuldigungen komme, entgegnete der Angeklagte, dass sie womöglich verliebt in ihn gewesen sei. Immerhin habe sie auf ihrer Seite bei „Facebook“ Fotos von ihm eingestellt. Oder sie hätte es aus Angst davor getan, er könne sie verraten, weil sie sich derart betrunken habe. Dann brachte der Angeklagte noch einen Nebenschauplatz ins Spiel, wonach er dem Vater des Mädchens monatlich 150 Euro Schutzgeld zahlen müsse, weil er bei ihm nicht mehr arbeite. Einem Bekannten habe die 15-Jährige gar angeboten, Oralsex mit ihm zu vollziehen, wenn der ihre Telefonkarte aufladen würde, für 100 Euro würde sie eine ganze Nacht bei ihm verbringen. Nein, er werde kein Geständnis ablegen, erklärte der Angeklagte mit fester Stimme, laut und deutlich auf Nachfrage von Kremer.
Der frühere Klassenlehrer des Mädchens berichtete, wie sich ihm die 15-Jährige nach langem Nachhaken offenbarte. Aus großer Angst vor dem Angeklagten und auch -wegen ihres Alkoholkonsums- ihren Eltern habe sie so lange geschwiegen.
Fortsetzung des Berichts zu diesem ersten Verhandlungstag folgt