11.09.12 – GERICHT: Exhibiotionist erhält Bewährungsstrafe

WEITERE THERAPIE SOLL HELFEN

Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de

BAD KREUZNACH (11.09.12). Einen Exhibiotionisten verurteilte das Amtsgericht heute zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, setzte diese aber zur Bewährung aus. Als Auflage muss sich der 42-Jährige einer ambulanten psychiatrischen Therapie unterziehen.
Erst vergangenes Jahr wurde der Mann nach fünfjähriger Haft entlassen, die er ebenfalls wegen exhibiotionistischer Handlungen absitzen musste. Diese lange Gefängnisstrafe resultierte aus zehn Verurteilungen, die immer wieder zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Während der Haft und auch schon davor hatte sich der Angeklagte bereits in therapheutischer Behandlung befunden.
Am 6. April 2012 zeigte er sich dann wieder, in seinem Auto sitzend, am „Hungrigen Wolf“ nackt gegenüber einer Frau, während er onanierte, vier Tage später gleiches Vorgehen im Schwabenheimer Weg, wo er ebenfalls nur mit Socken und Schuhen bekleidet war. Dort hatte er an einer Wohnung geklingelt, von der er wusste, dass die Mieterin alleine lebte.
Vor seiner Haft war der Mann schon mehrfach auch im Stadtgebiet von Bad Kreuznach aufgefallen, bevor er nach Kirn gezogen war. Dort hatte er sich während Renovierungsarbeiten in seiner Wohnung nackt am Fenster gezeigt, während eine Frau mit ihrem Kind vorbeigegangen war. Es folgte eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sämtliche weiteren Bewährungen wurden anschließend widerrufen.