„NICHT SO ANSTELLEN WEGEN EINEM SCHLUCK ALKOHOL“
Von: Rolf Müller, KreuznacherNachrichten.de
BAD KREUZNACH (03.09.12). Zu einer Geldbuße von 400 Euro verurteilte das Amtsgericht einen 56 Jahre alten Mann aus Bad Kreuznach. Am Altweiberfastnacht soll er mit einem Handkarren auf dem Bahnhofsvorplatz angetroffen worden sein, in dem laut Bundespolizei auch Spirituosen befanden. Während der Altweiberfastnacht herrschte auf dem Bahnhofsvorplatz Alkoholverbot. Außerdem habe er drei minderjährige Mädchen angesprochen, ob sie denn „Klöpferlie“ trinken wollten. Ganz deutlich hätten die Mädchen dem Mann zu verstehen gegeben, dass sie keinen Alkohol haben wollten, so die Polizeibeamtin als Zeugin vor Gericht. Statt seiner Wege zu ziehen, sei der Mann aggressiv geworden und gemeint, sie solle sich nicht so anstellen, ein Schluck Alkohol könne jeder mal vertragen.
Der Angeklagte betritt die Vorwürfe. Er habe lediglich Leergut in seinem Wagen gehabt und am Bahnhof auf seine Tochter gewartet. Den Mädchen habe er keinen Alkohol angeboten, denn er habe ja selbst Kinder. Sowohl die Polizeibeamtin, als auch die Mädchen bezichtigte er, die Unwahrheit gesagt zu haben.
Man könne ja Sachen glauben, andere aber auch nicht, so Richter Wolfram Obenauer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Die Beteuerungen des Angeklagten zählten zu Letzterem.